21.04.2021 Bettina Glaser

Richtig gerüstet für den Ernstfall: Wichtige Fragen und Antworten rund um den Verbandkasten

Im Notfall kann er über­lebenswichtig sein und doch wird ihm häufig wenig Beachtung ­geschenkt. Die Rede ist vom Verbandkasten. Wissenswertes zum unscheinbaren Utensil im Fahrzeug.


Wer muss einen Verbandkasten im Fahrzeug in Deutschland mitführen?
Autofahrer müssen einen Verbandkasten im Fahrzeug dabeihaben. Das regelt Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Ausgenommen von der Mitführpflicht sind Krankenfahrstühle, Krafträder, in der Regel Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie andere Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind. In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen müssen zwei Verbandkästen vorhanden sein. Wer ins Ausland fährt, sollte sich über die dortigen Vorschriften informieren. In Österreich und Italien müssen z. B. auch Motorradfahrer Verbandszeug mit an Bord haben.
 

Was gehört in den Verbandkasten?

Ein Verbandkasten nach der aktuell gültigen DIN-Norm 13164 muss Folgendes beinhalten (siehe Foto oben):
(1) Rettungsdecke, 210 x 160 cm
(2) Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 x 80 cm
(3) 6 Kompressen, 10 x 10 cm
(4) 14-teiliges Fertig-Pflasterset mit 4 Wundschnellverbänden, DIN 13019-E, 10 x 6 cm
(5) 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6, 4 m x 6 cm und 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8, 4 m x 8 cm
(6) Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 x 60 cm
(7) Verbandpäckchen K, DIN 13151-K
(8) 2 Feuchttücher
(9) Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
(10) 2 Verbandpäckchen M, DIN 13151-M und Verbandpäckchen G, DIN 13151-G
(11) 4 Erste-Hilfe-Handschuhe, DIN EN 455 Teil 1-4
(12) Erste-Hilfe-Broschüre
(13) 2 Dreiecktücher, DIN 13168-D
(14) Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145.

Das Erste-Hilfe-Material muss in einem Behältnis verpackt sein, das es vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt – zum Beispiel in einer wie auf dem Foto oben gezeigten Box. Abweichend davon darf laut StVZO auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt. Einfacher ist, wenn man auf einen der DIN-Norm entsprechenden Verbandkasten zurückgreift.

Was muss man beim Kauf berücksichtigen?

Wichtig beim Kauf ist, auf die aktuelle DIN-Norm und das Ablaufdatum zu achten. Seit 2014 dürfen nur noch Verbandkästen verkauft werden, die der DIN-Norm 13164 entsprechen.

Welche Artikel müssen überprüft, ausgetauscht oder nachgefüllt werden?

Zunächst einmal muss das Haltbarkeitsdatum des Verbandkastens überprüft werden, das auf der Box angegeben ist. Steriles Verbandszeug wie Verbandpäckchen, Pflaster und Kompressen haben zusätzlich ein Verfallsdatum aufgedruckt und müssen dementsprechend ausgewechselt werden, da die Materialien z. B. aufgrund von Temperaturschwankungen ihre Sterilität verlieren können. Sobald man einen Artikel aus dem Verbandkasten benutzt hat, sollte man diesen so schnell wie möglich nachfüllen. Die einzelnen Bestandteile gibt es z. B. in der Apotheke zu kaufen.

Wo sollte der Verbandkasten im Fahrzeug liegen?

An einem Ort, an dem man ihn bei einem Unfall sofort griffbereit hat, beispielsweise im Handschuhfach, in gut zugänglichen Seitenfächern im Kofferraum oder unter den Sitzen.

Welche Strafe droht, wenn der Verbandkasten fehlt?

Im Rahmen der Hauptuntersuchung wird das Fehlen als geringer Mangel eingestuft und bei einer Verkehrskontrolle muss man mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro rechnen.

Was macht man mit einem abgelaufenen Verbandkasten?

Wer bei seinem abgelaufenen Verbandkasten weder die Bestandteile austauschen noch ihn entsorgen möchte, kann ihn z. B. Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen spenden. Diese können ihn noch zu Ausbildungszwecken nutzen.
 

Kürzlich wurde diskutiert, ob OP-Masken künftig im Verbandkasten mitgeführt werden müssen. Wie ist hier der aktuelle Stand?
Bei der letzten Sitzung des zuständigen DIN-Arbeitsausschusses im März 2021 wurde beschlossen, die DIN 13164 zu überarbeiten. „In den Diskussionen im Ausschuss wird dabei sicherlich auch das Mitführen von OP-Masken im Kfz ein Thema sein“, sagt Julian Pinnig, Pressesprecher beim Deutschen Institut für Normung. Bis die überarbeitete DIN-Norm in Kraft tritt, wird es noch etwas dauern. Der Entwurf wird laut Pinnig voraussichtlich im Spätsommer veröffentlicht und kann dann eingesehen und öffentlich kommentiert werden. In Kraft könnte sie – je nach Anzahl und Art der Kommentare – dann im Frühjahr 2022 treten.   
 

Titelfoto: Bettina Glaser