ARCD-Clubhilfe: Vielfach einzigartig

Bereits 1928 wurde der ARCD – unter dem Namen KVDL Kraftfahrervereinigung Deutscher Lehrer – gegründet. Damals war Autofahren noch ein Abenteuer, und professionelle Hilfe bei Panne oder Unfall oft weit entfernt. Als Selbsthilfeeinrichtung standen sich die Mitglieder deshalb gegenseitig bei. Eine Tradition, die heute im ARCD immer noch großgeschrieben wird – im Rahmen der Clubhilfe.

Die ARCD-Clubhilfe unterstützt ARCD-Mitglieder finanziell, wenn ihnen unverschuldet Schaden entsteht. Das ist schnell passiert, beispielsweise durch Steinschlag oder Marderbiss. Die ARCD-Clubhilfe kann auf Antrag für vielfältige Notfälle gewährt werden – was sie in ihrer Ausgestaltung einzigartig macht.

ARCD-Clubhilfe können Sie in folgenden Fällen beantragen:

> Parkschaden  

> Unfallflucht 

> Glasbruch  

> Marderbiss 

> Schmorschaden  

> Tierschaden 

> Demonstrationsschaden 

> Unfallhilfe
 

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Parkschaden

Es ist der Schrecken jedes Autobesitzers. Man parkt sein Auto ordnungsgemäß und verlässt es – etwa um Besorgungen zu machen, auf Arbeit zu gehen oder ein Hobby zu pflegen. Bei der Wiederkehr stellt sich dann heraus, dass das eigene Fahrzeug beschädigt wurde.
Die Gründe für einen solchen Parkschaden sind vielfältig. Ein aus Unachtsamkeit in die Seitentür gesteuerter Einkaufswagen, ein Rempler beim Ausparken des Nebenfahrzeugs oder ein umkippendes Fahrrad – in jedem Fall wird die Reparatur teuer. Ärgerlich ist dies besonders dann, wenn der Verursacher des Parkschadens unerkannt bleibt. Auch ohne eigenes Verschulden muss der Fahrzeughalter eine Reparatur dann komplett aus eigener Tasche zahlen. Die ARCD-Clubhilfe beteiligt sich in solchen Fällen an tatsächlich entstandenen Reparaturkosten.

Das leistet die Clubhilfe Parkschaden:

  • In den ersten drei Jahren einer Mitgliedschaft ist ein Zuschuss von bis zu 100 Euro,
  • ab dem vierten Mitgliedsjahr von bis zu 300 Euro möglich. 
  • Übernommen wird maximal die Hälfte der verbleibenden Rechnungssumme, nach Abzug von evtl. Versicherungsleistungen

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Unfallflucht

Das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort ist bei Strafe verboten. Dennoch kommt es vor. Zurück bleiben dann ein beschädigtes Fahrzeug und ein Halter, der für die Kosten der Reparatur selbst aufkommen muss.
ARCD-Mitglieder stehen in einer solchen Situation nicht allein da. Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch die ARCD-Clubhilfe.

Das leistet die Clubhilfe Unfallflucht:

  • Bezuschusst wird die Reparatur von durch Unfallflucht entstandenen Schäden.
  • Während der ersten drei Mitgliedsjahre ist eine Kostenbeteiligung von bis zu 100 Euro möglich.
  • Ab dem vierten Jahr werden bis zu 300 Euro bezahlt. 
  • Übernommen wird maximal die Hälfte der verbleibenden Rechnungssumme, nach Abzug von evtl. Versicherungsleistungen.

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Glasbruch

Es muss nicht immer ein Totalschaden sein. Auch Kleinigkeiten können den Geldbeutel von Fahrzeughaltern ordentlich belasten. Zu diesen ärgerlichen Ereignissen zählen beispielsweise Glasschäden. Diese treten schneller ein, als vielfach gedacht. Etwa im Winter, wenn warme Gebläse über Nacht ausgekühlte Windschutzscheiben bersten lassen. Oder, wenn aufgewirbelte Steine das Scheinwerferglas beschädigen.
Auch wenn nichts endgültig kaputt scheint – in den meisten Fällen ist Handlungsbedarf gegeben. Denn schon kleinere Schäden an Fahrzeugscheiben oder der Lichtanlage werden bei einer Hauptuntersuchung als erhebliche Mängel eingestuft. Entstehen Ihnen als ARCD-Mitglied durch Glasbruchschäden Kosten, die Sie selbst tragen müssen, dann kann Clubhilfe beantragt werden.

Das leistet die Clubhilfe Glasbruch:

  • Während der ersten neun Mitgliedsjahre können hier bis zu 40 Euro erstattet werden.
  • Ab dem zehnten Mitgliedsjahr liegt die maximale Förderung von Reparaturkosten bei 70 Euro.

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Marderbiss

Sie kommen nachts und auf leisen Pfoten: die Marder. Ihr Geschrei hat schon so manchen aus dem Schlaf gerissen. Auch Hühner und Kaninchen fallen diesen kleinen Raubtieren zum Opfer. Dennoch kann man fast nichts unternehmen, wenn sich ein Marder im Häuserblock einnistet. Denn die hundeartigen Marder stehen unter Naturschutz.
Was für den Naturschutz sinnvoll erscheint, ist für den Fahrzeughalter ärgerlich. Denn Steinmarder übernachten gerne unter den Motorhauben von im Freien abgestellten Autos. Dort genießen sie die Restwärme des Motors – und lassen sich den einen oder anderen Ableger des Kabelbaums schmecken. Die Folge: Angenagte Kabel und Schläuche müssen ausgetauscht werden. Das kann schnell teuer werden.

Das leistet die Clubhilfe Marderbiss:

  • Bis zu 40 Euro je Schaden können in den ersten neun Mitgliedsjahren beantragt werden.
  • Danach sogar bis zu 70 Euro.

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Schmorschaden

Von einer mechanischen Maschine hat sich das Auto in den letzten Jahren zu einem rollenden Computer verwandelt. Neben hoch sensibler Technik werden deshalb mehr als acht Kilometer Kabel je Pkw verbaut. Vielfältige Funktionen wie Rückfahr-Kamera, Tempomat oder Spurhalte-Assistent erhöhen Sicherheit und Komfort. Allerdings steigt durch die zunehmende Elektrifizierung des Fahrzeugs die Gefahr von Kabelbränden. Bestenfalls verursachen diese einen ärgerlichen, finanziellen Schaden. Schlimmstenfalls entwickelt sich aus einem Schmor- ein lebensgefährlicher Fahrzeugbrand. Ist ein Schaden eingetreten, dann hilft jedoch die Solidargemeinschaft die Folgen zu lindern.

Das leistet die Clubhilfe Schmorschaden:

  • Bis zu 40 Euro können Mitglieder je Schadenfall in den ersten neun Jahren beantragen.
  • Ab dem zehnten Mitgliedsjahr steigt die Unterstützung sogar auf 70 Euro.

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Tierschaden

Nicht nur im Frühjahr und Herbst stellt Wildwechsel eine Gefahr für den Straßenverkehr dar. Besonders risikoreich, jedoch bei Fahrten über Land unvermeidlich, sind Strecken durch bewaldetes Gebiet. Auch bei gemäßigter Geschwindigkeit haben Fahrer hier kaum Möglichkeiten zu halten oder auszuweichen, wenn Rehe oder Wildschweine unvermittelt aus dem Unterholz auftauchen. Gefahr droht bereits, wenn kleine Tiere wie Hase oder Igel unvorhergesehen auf die Fahrbahn geraten. Auch zu tief fliegende Vögel verursachen schnell größeren Schaden, wenn sie bei hoher Geschwindigkeit mit Kühlerhaube oder gar Windschutzscheibe kollidieren. Die Folge können teure Reparaturen sein – für die der Fahrzeughalter selbst aufkommen muss.

Das leistet die Clubhilfe Tierschaden:

  • In den ersten drei Jahren können dann tatsächlich anfallende Reparaturkosten mit bis zu 100 Euro abgemildert werden.
  • Ab dem vierten Mitgliedsjahr werden sogar bis zu 300 Euro erstattet. 
  • Übernommen wird maximal die Hälfte der verbleibenden Rechnungssumme, nach Abzug von evtl. Versicherungsleistungen.

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Demonstrationsschaden

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist einer der Grundpfeiler, auf denen unsere Gesellschaft ruht. Deshalb gehören Demonstrationen, im kleinen oder größeren Rahmen, zum Alltag. Demonstrationen werden in aller Regel durch die Polizei begleitet. Diese sorgt im Straßenverkehr für die Sicherheit der Demonstranten. Gleichzeitig gehört es zur Aufgabe der Beamten, die Öffentlichkeit vor Ausschreitungen der Demonstranten zu schützen und die Kundgebung im genehmigten Rahmen zu halten. Auch wenn dies zumeist gelingt, kann es im Rahmen Demonstrationen zu Vandalismus kommen.

Das leistet die Clubhilfe Demonstrationsschaden:

  • Bis zu 100 Euro übernimmt die ARCD-Clubhilfe von tatsächlich angefallenen Reparaturkosten.
  • Ab dem vierten Mitgliedsjahr können bis zu 300 Euro erstattet werden. 
  • Übernommen wird maximal die Hälfte der verbleibenden Rechnungssumme, nach Abzug von evtl. Versicherungsleistungen.

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Freiwillige Unfallhilfe

Jeder Verkehrsteilnehmer ist dazu verpflichtet, bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten. Entsteht Unfallhelfern durch ihren Einsatz ein Schaden am Fahrzeug, zum Beispiel eine Verschmutzung am Polster, dann muss dieser durch den Unfallverursacher oder dessen Versicherung ersetzt werden. Was aber, wenn der Zahlungspflichtige weder über Geld noch eine zuständige Versicherung verfügt? Dann bleiben Ersthelfer auf ihren Kosten sitzen. Die ARCD-Clubhilfe fördert den persönlichen Einsatz für andere, in Not geratene Verkehrsteilnehmer.

Das leistet die Clubhilfe Unfallhilfe:

  • In den ersten drei Mitgliedsjahren können je Unfall bis zu 100 Euro beantragt werden.
  • Ab dem vierten Jahr wird die freiwillige Unfallhilfe mit bis zu 300 Euro honoriert. 
  • Übernommen wird maximal die Hälfte der verbleibenden Rechnungssumme, nach Abzug von evtl. Versicherungsleistungen.

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ARCD-Clubhilfe Richtlinien

Unterstützung gewährt die ARCD-Clubhilfe auf Antrag.
Unter welchen Voraussetzungen Schäden ersetzt werden, haben wir für Sie kompakt zusammengefasst.
 

Hier geht es zu den Clubhilfe-Richtlinien

Haben Sie einen finanziellen Schaden erlitten und wollen ARCD-Clubhilfe beantragen?

Dann melden Sie sich bei Ihrem ARCD-Clubhilfe-Team unter der Telefonnummer 0 98 41 / 4 09 719.

Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages auf ARCD-Clubhilfe haben wir einen Antrag für Sie vorbereitet. Bitte nutzen Sie diesen, um uns den von Ihnen erlittenen Schaden mitzuteilen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antrag auf ARCD-Clubhilfe

Für die Bearbeitung benötigen wir die entsprechenden Nachweise zu den einzelnen Schäden. In allen Schadenfällen zählen dazu:

  • Formlose Schadenanzeige mit Beschreibung des Schadenhergangs
  • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
  • Eine Kopie der letzten Prämienrechnung Ihrer Kfz-Versicherung
  • Eine spezifizierte und quittierte Reparaturkostenrechnung (Kostenvoranschläge sind nicht ausreichend!)

Hier finden Sie weitere Details zum Antrag

Es gelten für alle Leistungen die Bedingungen die ARCD-Clubhilfe Richtlinien. Diese können Sie hier einsehen: ARCD-Clubhilfe Richtlinien

Werden Sie jetzt Teil des ARCD. Wir freuen uns auf Sie.

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