Mehr Sichtbarkeit für Fahrradfahrer
Innovationen in der Lichttechnik und die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) machen es möglich: Tagfahr-, Brems-, Fern- und Abblendlicht oder Blinker. Am Fahrrad. Mittlerweile ist viel mehr möglich, als gesetzlich vorgeschrieben ist, damit Radler besser sehen und gesehen werden.
Eine winzige Halogenfunzel flackert schwach im Dunkeln. Sonst ist in der schlecht einsehbaren, von Bäumen gesäumten Kurve nichts zu sehen. Dass es sich um einen Fahrradfahrer handelt, wird erst offensichtlich, als das kleine Licht näher kommt. Ein tägliches Bild – obwohl mit der heutigen Lichttechnik und auffälliger Kleidung so viel mehr möglich wäre.
Bis vor zwei Jahren war die Gesetzgebung bei der Fahrradbeleuchtung auf einem veralteten Stand. Seitdem sind laut §67 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch Tagfahr- und Fernlicht erlaubt, ebenso Blinker und Bremslicht. Eine wichtige Neuerung geht allerdings oft unter: „Das Abblendlicht darf jetzt so hell sein, wie man möchte“, erklärt Sebastian Göttling vom Lichthersteller Busch+Müller. Aber es dürfe nicht nach oben blenden.
Beim Tagfahrlicht wurde das Fahrrad sogar Fahrzeugklassen wie Krafträdern oder Traktoren gleichgesetzt. Früher waren zwei Lux Beleuchtungsstärke erlaubt, jetzt sind es zwölf. „Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass Radfahrer mehr Gleichberechtigung verdient haben“, sagt Göttling. Und gerade beim Tagfahrlicht sieht er da einen enormen Gewinn, vor allem bei den häufig schweren Abbiegeunfällen. „Das Tagfahrlicht schickt einen Lichtimpuls in den Außenspiegel des Lkw – und das kann Leben retten“, meint der Lichtexperte. Auch bei Fahrten in Alleen mit ständig wechselnden Lichtverhältnissen kann das Tagfahrlicht helfen, das dank Hell-Dunkel-Sensor auch automatisch das Abblendlicht einschaltet, sollte es zu duster werden.
Ohne Dynamo mit Licht
Mit Abschaffung der Dynamopflicht im Jahr 2013 wurden den Lichtherstellern weitere Möglichkeiten eröffnet. Die Angst, dass dann nur noch Fahrräder ohne Licht unterwegs sein könnten, hat sich jedoch nicht bestätigt. „Wenn kein Licht verbaut ist, wird das beim Kauf hochwertiger Fahrräder nicht akzeptiert“, sagt Göttling. Hergestellt werden jetzt mehr akkubetriebene E-Bike- als Dynamolichter – was natürlich am enormen Wachstum der E-Bike-Branche liegt. Dank der weggefallenen Pflicht ist es auch möglich, E-Bikes mit einem akkugespeisten Fernlicht auszustatten, das noch mehr Sichtbarkeit außerorts bringt. Sollte aber der Akku mal leer sein, „muss noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet sein“, erklärt Elke Schönwald, Pressesprecherin und Kriminalrätin des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Das gilt allerdings nur für Pedelecs, die seit 2019 verkauft werden.
Und was ist sonst noch möglich, um als Radfahrer besser gesehen zu werden? „Es hilft schon, wenn man das Fahrrad so ausstattet, wie der Gesetzgeber vorschreibt“, meint Göttling. Frontscheinwerfer mit weißem Abblendlicht, Frontreflektor, Schlussleuchte mit rotem Licht, roter Rückstrahler, gelbe Pedalrückstrahler, zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad, reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Felgen, alternativ reflektierende Speichen oder Speichenhülsen an jeder Speiche – das alles ist eigentlich Minimum für jedes Fahrrad. „Fahren ohne oder mit schwachem Licht trägt erheblich zur Unfallgefahr bei. Fahrräder sollten mit modernen LED-Leuchten ausgestattet sein“, empfiehlt Kriminalrätin Schönwald. Wichtig sei jedoch, dass alle Beleuchtungseinrichtungen bauartgenehmigt und nach Anbauvorschrift in der richtigen Höhe angebracht sind. In Deutschland müssen alle Leuchtmittel eine Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes – zu erkennen an der K-Nummer – aufweisen.
Alles ist möglich
Bleibt noch der Faktor Mensch. „Am Menschen darf im Prinzip alles dran gehangen werden, egal ob die Hell-Dunkel-Grenze erreicht wird“, sagt Göttling. Vernünftige, reflektierende Kleidung helfe viel. „Da tut man sich echt einen Gefallen.“ Dabei kann nicht nur die Jacke reflektieren. Auch Hosen, Taschen und Helme können gute Leuchtmittel sein. „Der Mensch hat eine viel größere Fläche als so ein kleiner Rückstrahler“, erklärt Göttling. Elke Schönwald betont aber: „Rote Lichter nach hinten dürfen nicht blinken.“ Sie empfiehlt ebenfalls helle Kleidung und Fahren mit Licht – auch am Tag. „Fahrradfahrer werden aufgrund ihrer schmalen Silhouette schlecht wahrgenommen, wenn sie dunkle Kleidung tragen“, sagt Elke Schönwald.
Bei allen Möglichkeiten, die man als Radfahrer heutzutage hat, kann man schon den Überblick verlieren. „Man sollte sich beim freundlichen Fachhändler beraten lassen, welches das beste Licht für das Fahrrad und die eigenen Bedürfnisse ist. Das ist individuell gestaltbar“, empfiehlt Lichtexperte Sebastian Göttling. Denn ein Radfahrer kann auch mit einem 100-Lux-LED-Licht durch die Nacht fahren – anstatt mit einer Zehn-Lux-Halogenfunzel nur „ein Glühwürmchen vor sich herzutragen“.
Titelfoto: Jessica Blank