09.10.2020 Wolfgang Sievernich

Staatliche Förderung privater Ladestationen beschlossen

Um die Elektromobilität voranzutreiben, fördert der Bund die Installation von privaten Ladestationen an Wohnhäusern mit einem Pauschalbetrag.


So richtig kommt die Elektromobilität bislang in Deutschland nicht in Schwung. Das liegt weniger an der Vielfalt der mittlerweile zur Verfügung stehenden Elektromodelle als eher an zu wenig Ladestationen. Das will der Bund nun ändern und hat die pauschale Förderung privater Ladeinfrastruktur angekündigt. Für den Kauf und die Installation schießt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Antrag pro Ladepunkt künftig 900 Euro zu. Hat eine Ladestation mehrere Ladepunkte, wird jeder separat bezuschusst. Die Förderung gilt sowohl für Eigentümer und Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften als auch für Mieter und Vermieter.

Allerdings ist die Förderung an eine Reihe von Bedingungen geknüpft: Unterschreiten die Gesamtkosten etwa den pauschalen Förderbetrag von 900 Euro, gibt es kein Geld. Der Zuschuss ist zudem an eine Normalladeleistung von 11 kW und die Nutzung von 100 Prozent Ökostrom geknüpft. Weiterhin muss die Wallbox intelligent und mit Blick auf die Netzdienlichkeit steuerbar sein.

Anträge auf Förderung können ab dem 24. November 2020 bei der KfW-Bank gestellt werden.

Titelfoto: Daimler


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