14.02.2020 Wolfgang Sievernich

Vorsicht bei Seitenwind

Schwere Sturm- und Orkanböen bestimmten den Monat Februar. Windgeschwindigkeiten von über 120 km/h richteten im deutschen Flachland große Schäden an und beeinträchtigten zudem den Straßenverkehr. Besonders tückisch: Seitenwinde mit heftigen Böen.


Gefüllte Windsäcke (links) zeigen auf Autobahnbrücken oder offenen Bereichen entlang von Straßen windsensible Zonen an. Hier ist mit Seitenwind und teilweise heftigen Böen zu rechnen. Foto: stock.adobe.com/krugli

Laut dem Statistischen Bundesamt sind starke Böen in Deutschland über 400 Mal pro Jahr Grund für Unfälle. Insbesondere auf Autobahnbrücken, Schneisen oder offenen Feldern ist Vorsicht geboten. „Je größer das Fahrzeug, desto heftiger die durch den Seitenwind hervorgerufene Reaktion“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Insbesondere höher aufbauende Wohnmobile, Fahrzeuge mit Wohnanhänger, Hochraumkombis oder Kastenwagen müssen beim Übergang aus windgeschützten Räumen in offene Bereiche verstärkt mit Seitenwind rechnen. Je schneller die Fahrzeuge dabei unterwegs sind, desto größer entfalten sich die einwirkenden Kräfte, da Seiten- und Fahrtwind zusammenkommen.

Ansaugeffekt beim Überholen einkalkulieren

Der ARCD empfiehlt, dass Autofahrer ihre Geschwindigkeit an die widrigen Wetterbedingungen anpassen sollten. Insbesondere dann, wenn Verkehrsschilder oder Windsäcke (siehe Bild) auf starke Seitenwinde hinweisen. Vorsicht ist auch bei Überholmanövern geboten. Ist ein Fahrer etwa bei Seitenwind auf der rechten Spur unterwegs und möchte einen Lkw überholen, muss er den Ansaugeffekt mit einkalkulieren. Dieser entsteht durch den Windschatten des größeren Fahrzeugs und das notwendige Gegenlenken des Überholenden. Wichtig dabei: Seitenabstand einhalten, da der Lkw durch die Windböen ins Schlingern geraten kann. In engen Baustellenbereichen sollte der Überholversuch daher besser unterbleiben.