Was Autofahrer bei Hochwasser wissen müssen
Der Monat Juli gilt als die Zeit des Jahres, in der am häufigsten mit heftigen Niederschlägen zu rechnen ist. Diese Erfahrung haben Menschen in einigen Teilen Deutschlands im Jahr 2021 auf besonders bittere Weise machen müssen. Die Bilder aus den Unwetterregionen zeigen, dass von den enormen Schäden Menschen, Gebäude und auch Fahrzeuge betroffen sind. Wir erklären, was es bei Hochwasser und Überschwemmung in Bezug auf das eigene Auto zu beachten gilt.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet damit, dass der Klimawandel auch in Deutschland zunehmend für extreme Wetterereignisse sorgen dürfte. „Insbesondere Starkregenereignisse könnten aufgrund der Erderwärmung in Anzahl und Intensität zunehmen“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Während Wohngebäude-, Hausrat- und vor allem Elementarschadenversicherung den Schutz von Gebäuden darstellen, ist die Absicherung des eigenen Autos gegen Naturgefahren über die Kfz-Versicherung geregelt. Die Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz sowie Überschwemmung. Wenn das geparkte Fahrzeug etwa durch die Wucht unkontrollierter Wassermassen mitgerissen und dabei vollständig zerstört wird, erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Bei neueren Autos kann das abhängig vom Vertrag auch der Neupreis sein. Besteht für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung, ist der Teilkaskoschutz darin enthalten.
Ausnahmen gibt es laut GDV allerdings bei Lawinen, Erdrutschen und Erdsenkungen. Solche Risiken seien in manchen, aber nicht allen Verträgen abgesichert. Hier lohnt eine ausführliche Beratung beim eigenen Versicherer, ob ein separater Zusatzbaustein erforderlich ist.
Was muss ich im Schadenfall machen?
Auch ein Schaden am Fahrzeug durch Hochwasser oder Überschwemmung sollte so schnell wie möglich an den Versicherer gemeldet werden. Und zwar bevor eine Reparatur in Auftrag gegeben wird. Ein Sachverständiger ermittelt dann die Höhe des Schadens. Im Idealfall lässt sich der Schaden zusätzlich mit Fotos dokumentieren. Auf keinen Fall aber sollten riskante Rettungsversuche auf eigene Faust unternommen werden. Der Schutz der eigenen Gesundheit oder sogar des eigenen Lebens hat Vorrang.
Erleidet mein Auto immer einen Totalschaden?
Das muss nicht zwangsläufig der Fall sein, wenn man sich nach der Flut richtig verhält und versucht, den Schaden möglichst gering zu halten. Keinesfalls sollte ein Auto, das unter Wasser stand, gestartet werden. Ist Wasser in den Motor eingedrungen, kann es zum sogenannten Wasserschlag kommen. Dabei kann über die Luftansaugung noch vorhandenes Wasser in das Innere des Triebwerks gelangen, was schlimmstenfalls zu einem teuren Motorschaden führt. Selbst wenn das Triebwerk anspringt, kann bereits auf andere Weise Wasser in den Ölkreislauf gelangt sein, was ebenfalls den Motor schädigt.
Die Starterbatterie sollte außerdem abgeklemmt werden. Alleine beim Einschalten der Zündung oder von elektrischen Verbrauchern kann es zu Kurzschlüssen und Schäden an der Fahrzeugelektronik kommen. Eine Fachwerkstatt ist am besten für die fachgerechte Trockenlegung und Reinigung geeignet. Neben dem Zeitwert des Fahrzeugs spielt bei der Bewertung, ob sich eine Trockenlegung lohnt, eine Rolle, wie stark das Wasser verschmutzt war und vor allem wie tief das Fahrzeug tatsächlich im Wasser stand.
In der Regel ist es unproblematisch, wenn die Räder nur geringfügig tief im Wasser stehen. Reicht der Wasserspiegel allerdings schon bis zur Radnabe, kann es je nach Bauform des Autos und gegebenenfalls tiefer liegendem Türschweller schon zu größeren Schäden an Funktionsbauteilen oder auch im Innenraum gekommen sein. Genauere Angaben zur sogenannten Eintauchtiefe sind in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu finden. Kritisch wird es besonders dann, wenn sich der Motor teilweise oder sogar vollständig unterhalb der Wasseroberfläche befunden hat. Dann sollte das Auto in jedem Fall zunächst in die Werkstatt abgeschleppt werden. Wichtig ist auch hier, den Schaden schnell der Versicherung zu melden (siehe oben: „Was muss ich im Schadenfall machen?“)
Wie hilft mir der ARCD?
Ist Ihr Auto von Hochwasser umspült gewesen und muss in eine Fachwerkstatt abgeschleppt werden, wenden Sie sich als ARCD-Mitglied direkt an die rund um die Uhr besetzte ARCD-Notrufzentrale unter der Telefonnummer 0 98 41 / 4 09 49.
Im Rahmen der ARCD-Schutzbriefleistungen helfen wir Ihnen auch, falls Ihr Fahrzeug nicht nur geflutet, sondern vom Wasser mitgerissen wurde und geborgen werden muss.
Was kann ich selbst tun?
Grundsätzlich gilt: Wenn eine Unwetterwarnung Sie rechtzeitig erreicht und Hochwasser droht, sollten Sie Ihr Fahrzeug schnell aus einem potenziellen Überflutungsgebiet entfernen und an einen geschützten Ort bringen. Damit kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, einen Schaden möglichst gering zu halten. Aber nur, wenn dies noch machbar ist, ohne Leib und Leben zu gefährden.
Außerdem sollten Sie nicht leichtfertig durch bereits überflutete Stellen fahren, die sich schlecht einschätzen lassen. Sie riskieren dabei fahrlässig einen Motorschaden und bleiben in einem solchen Fall unter Umständen auf Ihren Kosten sitzen. Meiden Sie außerdem Unterführungen, in denen sich große Wassermassen sammeln können. Bei extremen Niederschlägen und plötzlich anschwellendem Hochwasser können Unterführungen in kurzer Zeit zur Falle werden.
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