Der ARCD-Fahrradschutzbrief

Mobilität hat viele Facetten, jedoch stets den gleichen Hintergrund: Reisende wollen ein Ziel erreichen. Seit seiner Gründung im Jahr 1928 sieht es der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. als seine Aufgabe, Menschen mit umfassenden Schutz- und Serviceleistungen zu begleiten. Dies ist unser Beitrag, um dafür zu sorgen, dass Menschen entspannt ankommen. Dabei orientieren wir uns stets an den Bedürfnissen unserer Mitglieder. Deshalb haben wir am 1. Januar 1986 als erster deutscher Automobilclub den obligatorischen ARCD-Schutzbrief eingeführt. Heute sind unsere Mitglieder zunehmend auch mit dem Fahrrad unterwegs. Für optimalen Schutz sorgt dabei der ARCD-Fahrradschutzbrief.


Wenn Sie in ganz Europa und den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstatten mit Ihren eigenen Fahrrädern unterwegs sind und Pannen- oder Unfallhilfe benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die ARCD-Notrufzentrale.
Diese erreichen Sie rund um die Uhr in Deutschland unter 

Telefon 0 98 41 / 4 09 49

und aus dem Ausland unter 

Telefon 0049 98 41 / 4 09 49


Als ARCD-Mitglied sind Sie und Ihre Lieben optimal abgesichert. Denn die ARCD-Mitgliedschaft schützt Sie als Mitglied, auch wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Gleichzeitig ist Ihr im gleichen Haushalt lebender Ehe-/Lebenspartner abgesichert. Ebenso wie Ihre minderjährigen Kinder – und unabhängig davon, ob Sie als Mitglied auf der Radtour mit dabei sind oder nicht.

Der ARCD ist Deutschlands einziger Auto- UND Reiseclub. Deshalb sind im ARCD-Fahrradschutzbrief auch Leihfahrräder eingeschlossen, die ein zum geschützten Personenkreis gehörender Reisender an seinem in Deutschland gelegenen Urlaubsort anmietet.

Neben den unten dargestellten fahrradbezogenen Leistungen genießen alle berechtigten Radfahrer auch die sonstigen personenbezogenen Leistungen des ARCD-Schutzbriefes.

 

ARCD-Fahrradschutz im Überblick

Wer ist abgesichert?

  • Sie als ARCD-Mitglied
  • Ihre in häuslicher Gemeinschaft lebenden ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner
  • Ihre minderjährigen Kinder, jeweils mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebend

Welche Fahrräder sind abgesichert?

  • Fahrräder

  • E-Bikes (max. 250 Watt und max. 25 km/h)

  • Pedelecs (max. 250 Watt und max. 25 km/h)

  • Außerdem versichert sind mitgeführte Fahrradanhänger (z. B. Kinder- oder Lastenanhänger) mit einer maximalen Zuladungslast von 50 kg.

Voraussetzung für den Schutz ist, dass das Rad zum Zeitpunkt des Schadeneintritts durch eine abgesicherte Person genutzt wurde, egal ob es sich dabei um eigene oder geliehene Fahrräder handelt.
Für geliehene Fahrräder beschränkt sich der Versicherungsschutz auf Schadenereignisse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Nicht abgesichert durch den ARCD-Fahrradschutzbrief sind Fahrräder, die versicherungs- oder zulassungspflichtig sind, die gewerblich genutzt werden oder Fahrräder mit mehr als drei Rädern. Ebenfalls ausgenommen sind Fahrräder mit einem Dach (z. B. Rikscha), Fahrräder, die technisch verändert wurden, sodass eine Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr gemäß StVZO nicht erlaubt ist, Fahrräder, die sichergestellt wurden oder Fahrräder, die zum Zeitpunkt der Nutzung nicht verkehrssicher sind.

Geltungsbereich

Der ARCD-Fahrradschutzbrief unterstützt Sie bei Schadenereignissen innerhalb von Deutschland und Europa einschließlich der Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Für geliehene Fahrräder beschränkt sich der Versicherungsschutz auf Schadenereignisse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Alle dargestellten Leistungen gelten vorbehaltlich lokaler Verfügbarkeit und örtlicher Gegebenheiten.

Werkstattsuche

Sollte es zu technischen Problemen bei einem abgesicherten Fahrrad kommen, dann stehen wir Ihnen an 365 Tagen rund um die Uhr zur Suche der nächstgelegenen Fahrradwerkstatt zur Verfügung. Hilfe bekommen Sie von der ARCD-Notrufzentrale. Diese erreichen Sie unter der gewohnten Rufnummer 0 98 41 / 4 09 49.

 

Pannen- und Unfallhilfe*

Wenn ein über den ARCD-Schutzbrief abgesichertes Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist und sich mehr als zehn Kilometer Luftlinie vom ständigen Wohnort des Mitglieds in Deutschland entfernt befindet, sorgen wir für den Abtransport. Wir bringen das Fahrrad vom Leistungsort zur nächstgelegenen Fahrradwerkstatt oder zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung.

Liegt der Wohnort näher als die nächstgelegene Fahrradwerkstatt, erfolgt der Abtransport des Fahrrads zum Wohnort. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten, wenn Sie ausschließlich uns nach Eintritt des Schadenfalls mit der Organisation der Leistung beauftragen. Die Kosten umfassen auch den Transport des mit dem Fahrrad mitgeführten Gepäcks.

Sollte eine Pannenhilfe am Leistungsort durch den von uns beauftragten Partner in zumutbarer Zeit erfolgen können, wird eine Reparatur vor dem Abtransport des Fahrrads am Leistungsort versucht. Kosten für Ersatzmaterial übernehmen wir jedoch nicht.

Ersatz-Fahrrad*

Kann die verkehrssichere Fahrbereitschaft des Fahrrads nach dem Abtransport zu einer Werkstatt nachweislich am gleichen Tag nicht wiederhergestellt werden, beteiligen wir uns an den Kosten eines Leihfahrrades.

Auf Wunsch unterstüzen wir Sie bei der der Organisation Ihrer Weiter- oder Rückfahrt bzw. Ihrer Übernachtung. An den Ihnen daraus entstehenden und nachzuweisenden Kosten beteiligen wir uns.

Für Ersatz-Fahrrad, Weiter- oder Rückfahrt sowie Übernachtung leisten wir insgesamt bis zu 100 EUR.

Fahrradrücktransport*

Wenn das Fahrrad am Leistungsort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden kann, sorgen wir für den Transport zu einer Fahrradwerkstatt an einem anderen Ort. Dies geschieht jedoch nur, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten geringer sind als die Kosten für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad.
Dies jedoch nur bis zur Höhe der Kosten für den Rücktransport an Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland. Sollte der Akku Ihres Fahrrads beschädigt sein oder besteht die Möglichkeit eines Akku-Schadens, dann übernehmen wir den Rücktransport Ihres Fahrrads ohne den dazugehörigen Akku. Die Kosten für die Entsorgung Ihres Akkus übernehmen wir nicht.

 

Diebstahl*

Der ARCD-Fahrradschutzbrief hilft Ihnen bei Diebstahl des gesamten Fahrrades wie auch von betriebs- und sicherheitsrelevanten Teilen.

Bei einem Total- bzw. Teilediebstahl muss das Fahrrad nachweislich zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert gewesen sein. Zusätzlich ist der Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

In diesem Fall unterstützt Sie die ARCD-Notrufzentrale dabei, Ihre Weiter- beziehungsweise Rückreise zu organisieren. An den Kosten hierfür beteiligen wir uns ebenso wie an den Kosten einer möglicherweise notwendigen Übernachtung. Für alle Leistungen stehen insgesamt 100 EUR zur Verfügung.

Mit * gekennzeichnete Leistungen erbringen wir, wenn der Schadenort mindestens 10 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnort in Deutschland entfernt liegt. Leistungsanspruch besteht für diese Leistungen für max. drei Schadenereignisse pro Kalenderjahr. Die Höchstersatzleistung je Schadensfall und für alle Schäden eines Kalenderjahres ist auf 2.000 EUR begrenzt. Wird die maximale Summe bereits durch eine geringere Anzahl an Schäden erreicht, dann kann für die folgenden Schadenfälle des gleichen Kalenderjahres keine Leistung mehr in Anspruch genommen werden.


Um Hilfeleistungen erbringen zu können, muss das defekte Fahrrad von unserem Pannenhelfer erreicht werden. Nicht jeder mit dem Fahrrad zu erreichende Ort kann jedoch mit einem Hilfsfahrzeug angefahren werden. Die Leistungen des ARCD-Fahrradschutzbriefes werden deshalb nicht am Pannen-, sondern am Leistungsort erbracht. Als Leistungsort wird der Ort bezeichnet, welcher gemäß Straßenverkehrsordnung durch ein Abschleppfahrzeug erreichbar und dem Schadenort am nächsten ist.

Für Leistungen aus dem ARCD-Fahrradschutzbrief besteht generell nur Leistungsanspruch, wenn ausschließlich die ARCD-Notrufzentrale mit der Abwicklung beauftragt wird. Sie erreichen diese an 365 Tagen rund um die Uhr unter der gewohnten ARCD-Notrufnummer 0 98 41/409 49.

 

Es gelten für alle Leistungen die Bedingungen des ARCD-Fahrradschutzbriefs (ZAF 01.01.2023). Diese können Sie hier einsehen: Allgemeine Bedingungen für den ARCD-Fahrradschutzbrief.

Werden Sie jetzt Teil des ARCD. Wir freuen uns auf Sie.

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