Blick auf Fahnen europäischer Länder.

Liechtenstein

Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr

Inhalt:
Allgemeine Reiseinformationen

Kontinent: Europa

Hauptstadt: Vaduz

Fläche: 160 km

Einwohnerzahl: 36.000

Kennzeichen: FL

Zeitverschiebung: MEZ

Sprache: Deutsch

Netzspannung:

Geld / Devisen

Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Einreise nach Deutschland Deklaration ab 10.000 €.

Öffnungszeiten Banken

Allgemeine Informationen

Einreise:

Sie benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis. Für Kinder werden der Kinderausweis oder der Eintrag im Familienpass anerkannt (bei Kindern über 10 Jahre nur mit Lichtbild). Der gültige, vorläufige Personalausweis wird anerkannt. Liechtenstein ist Vollmitglied des Schengen-Abkommens. Somit entfallen die Passkontrollen an der Grenze, nicht aber die Kontrolle des Warenverkehrs. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).In öffentlichen Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel, am Arbeitsplatz, in Restaurants sowie in Bahnhofshallen ist Rauchen nicht gestattet. Raucherzonen dürfen in Liechtenstein aber nicht eingerichtet werden.

Klimainformationen

Gemäßigtes mitteleuropäisches Klima.

Medizinische Hinweise:

Rauchen
Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen, sowie Schulen verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln.

Verkehr

Allgemeine Informationen

Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der 'Grünen Versicherungskarte' wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild enthalten sein.

Geschwindigkeitstabelle

  innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50 80 100 120
Motorrad 50 80 100 120
Caravan 50 80 80 80
Wohnmobil 50 80 100 120
ab 35 t 50 80 100 100

Info zu Geschwindigkeit

Promillegrenze

0,5

Verkehrsregeln

Spikes: Erlaubt vom 24.10. bis 30.04. Freilandstraßen 80 km/h, Autobahn verboten.Zubehör: Pannendreieck, VerbandskastenHinweise: Parkverbot auf Gehwegen, die mit gelben Kreuzen markiert sind. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit gelben Strichen verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Blau-markierte Straßenränder bedeuten "Parken nur mit Parkscheibe".In Tunneln und Galerien sowie bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Gibt es im Zuge eines Unfalls einen Personenschaden, rufen Sie auf jeden Fall die Polizei. Verlassen Sie die Unfallstelle nicht, bis diese den Unfall aufgenommen hat. Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Autos gestattet.Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubtGPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet.Auf Hauptstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften herrscht Parkverbot. Licht: In Tunnels und in Galerien muss das Licht eingeschaltet werden. Bei schlechten Lichtverhältnissen muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Es wird grundsätzlich empfohlen das Ablendlicht einzuschalten. Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse haben immer Vorfahrt!

Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahre müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahren können auf den Vorder-sitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.

Parkverbot:
gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind.

Zoll

Zolleinfuhr

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren); 2 Liter alkoholische Getränke bis 15 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 15 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 300 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).Einfuhrverbot: Drogen, Betäubungsmittel, pornographische Materialien sowie Gegenstände, die für Krieg, Gewalt, Faschismus, Nazismus oder Rassendiskriminierung werben. Wertgegenstände sollten bei der Einreise deklariert werden. Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Tieren, Giften, Elfenbein, Schusswaffen und Munition.

Einfuhr Reservekanister erlaubt

nein

Bußgelder

Alkohol am Steuer: ab 465 Euro
Rotlichtverstoß: 190 Euro
Überholverstoß: ab 230 Euro
Parkverstoß: ab 30 Euro
Telefonieren am Steuer: 75 Euro
Warnweste nicht angelegt: --
Fahren ohne Licht: --
20 km/h zu schnell: ab 140 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 690 Euro

Durchschnittliche Treibstoffpreise

Super: €

Diesel: €

letzte Aktualisierung

Infrastruktur

  • Telefonieren nach Deutschland:

    0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

  • Telefon Polizei

    117

  • Telefon Rettung

    144 (oder über Polizei)

  • Telefon Feuerwehr

    118 (aus dem Mobilfunknetz 112)

Deutsche Botschaft

Botschaft des Fürstentums Liechtenstein
Mohrenstraße 42
D-10117 Berlin
Telefon: 030 52 00 06 30
Fax: 030 52 00 06 31
E-Mail: vertretung@ber.llv.li
Internet: www.berlin.liechtenstein.li

Tourist Info

Liechtenstein Tourismus
Städtle 37
9490 Vaduz
Liechtenstein
Tel. 00423-239-6300
Fax 00423-239-6301
Ferien

 

Feiertage

01.01. Neujahr

01.04.2024 Ostermontag