Italien
Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr
Allgemeine Reiseinformationen
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Rom
Fläche: 301.336 km²
Einwohnerzahl: 60.770.000
Kennzeichen: I
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit
Sprache: Italienisch
Netzspannung: 220 V, 50 Hz. Mitnahme eines Adapters empfohlen.
Geld / Devisen
Geld/Währung: Euro
Kreditkarten: Diners Club, MasterCard, Visa und alle gängigen internationale Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen: Es gibt keine Beschränkungen. Bei Ein- und Ausfuhr von mehr als 10.000 € besteht Deklarationspflicht.
Öffnungszeiten Banken
Regional unterschiedlich. Jedoch in der Regel Mo-Fr 08.30–13.30 Uhr und 15.00–16.00 Uhr.
Allgemeine Informationen
Einreise:
Sie benötigen einen Reisepass oder Personalausweis oder einen maschinenlesbaren Kinderreisepass. Innerhalb des Schengen-Raums wird im Allgemeinen an der Grenze auf Personenkontrollen verzichtet.
Hinweis:
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02. Internet: www.auswaertiges-amt.de
Hunde und Katzen benötigen den EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt). Haustiere müssen beim Transport so gesichert sein, dass sie den Fahrer zu keiner Zeit behindern oder gefährden können. Für Hunde gilt Leinen- und Maulkorbpflicht.
Rauchverbot
Es besteht Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, sowie in allen Restaurants, Cafés und Bars. Im PKW ist das Rauchen verboten, wenn Schwangere oder Minderjährige mit an Bord sind.
Klimainformationen
Italien erstreckt sich vom Brennerpass bis zur Südspitze Siziliens. Während Oberitalien noch im mitteleuropäischen Klimabereich liegt, beginnt in der Po-Ebene das gemäßigte subtropische Übergangsklima. Die Mitte und der Süden des Landes sind durch mild-feuchte Winter und trocken-heiße Sommer gekennzeichnet.
Verkehr
Allgemeine Informationen
Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die Mitnahme der IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Versicherungskarte“) wird empfohlen.
Geschwindigkeitstabelle
innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
---|---|---|---|---|
PKW | 50 | 90 | 110 | 130 |
Motorrad | 50 | 90 | 110 | 130 |
Caravan | 50 | 70 | 70 | 80 |
Wohnmobil | 50 | 90 | 110 | 130 |
bis zu 35 t | 50 | 90 | 110 | 130 |
ab 35 t | 50 | 80 | 80 | 100 |
Info zu Geschwindigkeit
Bei Niederschlag gilt auf Autobahnen für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5t. ein Tempolimit von 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h. Es gelten sehr hohe Bußgelder bei u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen (zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Bußgeldbeträge als in der übrigen Zeit). Anhänger müssen am Heck ein Schild mit der Maximalgeschwindigkeit 80 km/h haben. Motorräder und Mopeds dürfen keine Anhänger ziehen. Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. Höchstgeschwindigkeit für Führerscheinneulinge (Personen unter 21 Jahren sowie Personen, die weniger als drei Jahren im Besitz ihres Führerscheins sind): 90 km/h auf Schnellstraßen, 100 km/h auf Autobahnen.
Promillegrenze
0,5
Führerscheinneulinge (Führerscheinbesitz nicht länger als drei Jahre) sowie Fahrende unter 21 Jahren 0,0 ‰
Verkehrsregeln
- Pkw müssen tagsüber auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften das Abblendlicht einschalten, alternativ auch Tagfahrlicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung riskiert man ein hohes Bußgeld.
- Unerlaubter Spurwechsel und Wenden im Mautbereich oder auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohem Bußgeld, sogar mit Fahrverbot, geahndet.
- Auf Autobahnen ist privates Abschleppen verboten.
- Auf Bergstraßen haben bergauffahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, außer eine Ausweichbucht ist vorhanden. Linienbusse haben immer Vorfahrt.
- Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
- Radarwarngeräte sind verboten, Dashcams erlaubt, wenn regelmäßige Löschung erfolgt.
- Warnweste: Das Mitführen von je einer fluoreszierenden Warnweste pro Insasse ist vorgeschrieben. Sie muss im Falle eines Unfalls oder einer Panne getragen werden, wenn das Fahrzeug verlassen wird (z.B. zur Absicherung der Unfallstelle).
- Winterausrüstung: Schneeketten sind erlaubt, die Kettenpflicht wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt, Tempolimit: 50 km/h. Für einzelne Städte und Regionen durch entsprechende Beschilderung auch kurzfristig Winterreifenpflicht möglich. In Südtirol generelle Winterreifenpflicht vom 15.11. bis 15.04. und gilt auch auf der Brennerautobahn (A22). In Südtirol dürfen außerdem Krafträder bei einsetzendem Schneefall oder winterlichen Witterungsbedingungen nicht mehr bewegt werden. Im Aostatal gilt vom 15.10. bis 15.04. Winterreifenpflicht. In der Toskana gilt auf der Strecke Bologna nach Arezzo (A1) vom 01.11. bis 15.04. Winterreifenpflicht. Auf der Strecke Florenz nach Pisa (A11) vom 15.11. bis 15.04.
- Transporte: Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Heckladungen müssen durch eine 50x50 cm große Warntafel aus Metall mit weiß-roten Diagonalstreifen (komplett reflektierend) kenntlich gemacht
werden. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Fahrzeuges ein, sind zwei Warntafeln vorgeschrieben, anzubringen jeweils am rechten und linken Ende. Die Ladung darf jeweils bis zu 30 cm über die Begrenzungsleuchten
hinausragen, dies gilt jedoch nicht für schwer erkennbare Ladung (Stangen, Platten usw.). - Bedeutung der verschiedenfarbigen Bordsteinkanten:
- Weiß: Hier kann gratis geparkt werden
- Blau: Gebührenpflichtiges Parken
- Schwarz-gelb: Hier gilt Parkverbot
- Gelb: Parkfläche ist reserviert für Autobusse, Taxis etc.
- Grün: In manchen Städten gibt es ausgewiesene grüne Parkflächen: Hier bestehen zeitlich begrenzte Parkverbote - Verhalten im Kreisverkehr
Sofern nichts anderes ausdrücklich durch Verkehrszeichen geregelt ist, gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben (Rechts-vor-Links-Regel). Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.
Winterreifenverbot in Italien
In Italien dürfen gemäß des Rundschreibens Nr. 1049 des italienischen Transportministeriums vom 17. Januar 2014 Winterreifen (auch Ganzjahresreifen mit der Kennzeichnung M+S) in den Sommermonaten zwischen einschließlich dem 16. Mai und dem 14. Oktober nicht mehr gefahren werden, wenn die montierten Reifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ausgewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig von der in Italien geltenden allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung, nach der auf Autobahnen Pkw nicht schneller als 130 km/h und Wohnwagengespanne maximal 80 km/h fahren dürfen.
Wenn Sie vom 16. Mai bis 14. Oktober in Italien mit Reifen unterwegs sein wollen, die eine M+S-Kennzeichnung tragen, dann achten Sie darauf, dass der Geschwindigkeitsindex des Reifens mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) eingetragenen Index entspricht. Dies gilt für Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex größer oder gleich „Q“.
Der Geschwindigkeitsindex gibt bei Reifen die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an und wird in der Reifenbezeichnung durch das letzte Zeichen dargestellt.
Beispiel: 195/65 R 15 91 H. Die Reifenbezeichnung finden Sie auf der Reifenflanke sowie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ab 1.10.2005) unter den Ziffern 15.1., 15.2. und 15.3. Im alten Kfz-Schein (bis 30.9.2005) ist die Reifenbezeichnung unter den Ziffern 20 bis 23 aufgeführt.
Relevanter Geschwindigkeitsindex:
Q bis 160 km/h
R bis 170 km/h
S bis 180 km/h
T bis 190 km/h
U bis 200 km/h
H bis 210 km/h
V bis 240 km/h
W bis 270 km/h
Y bis 300 km/h
VR > 210 km/h
ZR > 240 km/h
Italien hat sein Straßenverkehrsgesetz (Codice della Strada) geändert. Die umfangreichen und teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen können in diesem Rahmen nicht dargestellt werden.
Ebenso bestehen für Großstädte (neben der oben erwähnten für Mailand) unterschiedliche Fahrbeschränkungen. Bitte informieren Sie sich vor Abfahrt auf der Internetseite des italienischen Fremdenverkehrsamtes: www.enit-italia.de
Zoll
Zolleinfuhr
Es bestehen keine Beschränkungen. Im EU-Mitgliedstaat eingekaufte, bereits versteuerte, Waren können von Privatpersonen problemlos mitgeführt werden, wenn sie ausschließlich für den Eigenbedarf, d.h. nicht für gewerbliche Zwecke erworben wurden.
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1.000 g Rauchtabak. 10 l Spirituosen, 20 l sog. Zwischenerzeugnisse (Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 l Wein (davon höchstens 60 l Schaumwein), 110 l Bier.
Einfuhr Reservekanister erlaubt
nein
Camping
Camper – Informationen: Wohnmobile und Wohnwagen bis 12 m Länge (Gespanne bis 18,75 m Länge) können ungehindert einreisen. In Italien darf man auf Autobahnparkplätzen eine Nacht verbringen, Zelten hingegen ist verboten. Die Füße des Wohnwagens dürfen nicht ausgefahren werden. Auch an anderen Straßen ist das Übernachten gestattet, solange es nicht gegen eine örtliche Verordnung verstößt.
Bußgelder
Alkohol am Steuer: ab 500 Euro
Rotlichtverstoß: ab 160 Euro (tagsüber)
Überholverstoß: ab 80 Euro
Parkverstoß: ab 40 Euro
Telefonieren am Steuer: ab 150 Euro
Warnweste nicht angelegt: ab 36 Euro
Fahren ohne Licht: ab 35 Euro
20 km/h zu schnell: ab 170 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 500 Euro
Durchschnittliche Treibstoffpreise
Super: 1,84 €
Diesel: 1,74 €
letzte Aktualisierung 19.02.2025
Infrastruktur
-
Telefonieren von Deutschland aus:
0039 + Ortsvorwahl (mit Null) + Teilnehmernummer
-
Telefonieren nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl (ohne Null) + Teilnehmernummer
-
Telefon Polizei
112 / 112
-
Telefon Rettung
118 / 112
-
Telefon Feuerwehr
115 / 112
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Via San Martino della Battaglia 4
00185 Rom
Tel.: +39 06 49 21 31
Fax: +39 06 44 52 672
E-Mail: info@rom.diplo.de
Internet: www.rom.diplo.de
Italienische Botschaft
Hiroshimastr. 1
10785 Berlin
Tel.: 030 25 44 00
Fax: 030 25 44 016
E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it
Internet: www.ambberlino.esteri.it
Tourist Info
Italienische Zentrale für Tourismus (ENIT)
Barckhausstr. 10
60325 Frankfurt/M.
Tel.: 069 237434
Fax: 069 232894
E-Mail: frankfurt@enit.it
Internet: www.enit.de
EASY ITALIA Servicenummer
Ab sofort steht Urlaubern in Italien eine neue
Servicenummer zu Verfügung. Dort erhält man zum
Ortstarif Reisetipps, Auskünfte, Hilfe bei medizinischer
Versorgung und Hilfe bei Problemen. Dieser Service
wird auch in deutscher Sprache angeboten.
Die Hotline erreichen Sie jeden Tag zwischen
09:00 – 22:00 Uhr unter folgender Telefonnummer:
Tel.: 039 039 039
Ferien
Aostatal / Kalabrien / Ligurien / Latium / Sizilien / Piemont
Apulien / Abruzzen / Umbrien / Venetien / Friaul-Julisch Venetien / Lombardei / Sardinien / Toskana / Kampanien / Marken / Emilia- Romagna
Basilikata / Trentino / Molise
Südtirol
Feiertage
25.04. Tag der Befreiung
02.06. Tag der Republik
08.12. Unbefleckte Empfängnis
01.01. Neujahr
01.05. Tag der Arbeit
15.08. Mariä Himmelfahrt
25.12. Weihnachten
01.04.2024 Ostermontag
01.11. Allerheiligen
06.01. Heilige Drei Könige
26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)