Schweiz
Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr
Allgemeine Reiseinformationen
Kontinent: Europa
Hauptstadt: Bern
Fläche: 41.285 km²
Einwohnerzahl: 8.738.791
Kennzeichen: CH
Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit
Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
Netzspannung: 230 V, 50 Hz. Schukostecker passen nicht, Adapter erforderlich
Geld / Devisen
Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.
Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.
Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken ist die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung deklarationspflichtig.
Öffnungszeiten Banken
Mo-Fr 09:00-16.00/18:00 Uhr
Allgemeine Informationen
Einreise:
Sie benötigen einen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis werden anerkannt. In Liechtenstein (FL) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Die Schweiz wendet das Schengen-Abkommen an. Somit entfallen die Passkontrollen an der Grenze, nicht aber die Kontrolle des Warenverkehrs.
Reisehinweise
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02.
Internet: www.auswaertiges-amt.de
Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).
Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen und Schulen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln.
Klimainformationen
Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes, meistens von ozeanischen Winden geprägtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional, bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geographische Lage, sehr unterschiedlich.
Verkehr
Allgemeine Informationen
Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der 'Grünen Versicherungskarte' wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild enthalten sein.
Geschwindigkeitstabelle
innerorts | außerorts | Schnellstraße | Autobahn | |
---|---|---|---|---|
PKW | 50 | 80 | 100 | 120 |
Motorrad | 50 | 80 | 100 | 120 |
Caravan | 50 | 80 | 100 | 100 |
Wohnmobil | 50 | 80 | 100 | 120 |
bis zu 35 t | 50 | 80 | 100 | 120 |
ab 35 t | 50 | 80 | 100 | 100 |
Info zu Geschwindigkeit
Pkw mit Anhänger dürfen maximal 80 km/h fahren.
Auf Schnellstraßen und in Tunnel mit nur einer Fahrspur sind 80 Km/h erlaubt.
Für Mopeds gelten inner- und außerorts 30 km/h.
Caravan bis max. 3,5 t hzGG und bauartbedingte Eignung des Anhängers, Zugfahrzeuges und Reifen, ansonsten gelten 80 km/h.
Auf dreispurigen Autobahnen darf der äusserste linke Fahrstreifen nur von Fahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.
Promillegrenze
0,5, Führerschein auf Probe 0,1
Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.
Verkehrsregeln
- Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in einem ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
- Licht: Ganztägig Lichtpflicht. Das heißt, es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Tagfahrleuchten sind bei guten Lichtverhältnissen ebenfalls zulässig.
- Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse, Busse und schwere LKW haben immer Vorfahrt!
- Gespanne: Dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
- In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstraßen gebührenpflichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Über 3,5 t ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
- Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten.
- Parken: gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind. Blau markierte Straßenränder bedeuten: Parken kostenlos mit Parkscheibe, weiße Zonen sind gebührenpflichtig (Parkscheinautomat), rote Zonen kostenfrei mit Parkscheibe bis 15 Stunden.
- Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahr müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahre können auf den Vordersitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.
- Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h gestattet.
- Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
- GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion und andere Radarwarngeräte sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet. Dashcam aus Datenschutzgründen nicht empfohlen.
- Keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit.
Beim Verkehrszeichen „Schneeketten“ muss mit Schneeketten gefahren werden. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten! - Allgemein hohe Strafen bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, vor allem z.B. Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu Haft oder Fahrzeugenteignung.
- Das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge ist verpflichtend; auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei und mehr zwischen linkem und dem nebenliegenden. Auch die Anwendung des Reißverschlussverfahren ist vorgeschrieben, z.B. bei der Reduzierung von Fahrstreifen oder vor Baustellen. Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben jedoch vorfahrtsberechtigt.
- Wenn sich auf mehrspurigen Straßen stockender Verkehr oder Stau bildet, kann vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen bei normalem Verkehr bleibt verboten.
Zoll
Zolleinfuhr
Für folgende Waren gilt als Richtmenge:
250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren), 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).
Strengere Mengenregelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter und Milchprodukte. Bei Durchreise dürfen Waren zum persönlichen Bedarf bis 5.000 CHF mitgeführt werden. Bestimmte Warengruppen, wie Alkohol oder Fleischwaren sind davon ausgeschlossen. Die Waren sind bei der Einreise ausdrücklich zur Durchfuhr anzumelden.
Einfuhr Reservekanister erlaubt
nein
Camping
Bei der Einreise mit einem Gespann gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,55 m, Länge 12 m inkl. Anhänger – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen. Zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,55 m, Länge 18,75 m,
Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Außerdem benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine). Diese muss zudem an einer speziellen Öse oder Haken am Zugfahrzeug befestigt sein.
Bußgelder
Alkohol am Steuer: ab 465 Euro
Rotlichtverstoß: 190 Euro
Überholverstoß: ab 230 Euro
Parkverstoß: ab 30 Euro
Telefonieren am Steuer: 75 Euro
Warnweste nicht angelegt: --
Fahren ohne Licht: --
20 km/h zu schnell: ab 140 Euro
Über 50 km/h zu schnell: ab 690 Euro
Durchschnittliche Treibstoffpreise
Super: 1,87 €
Diesel: 1,98 €
letzte Aktualisierung 19.02.2025
Infrastruktur
-
Telefonieren von Deutschland aus:
0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.
-
Telefonieren nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer
-
Telefon Polizei
117/112
-
Telefon Rettung
144 (oder über Polizei)/112
-
Telefon Feuerwehr
118/112
Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
3006 Bern
Tel.: 031 359 41 11
Fax: 031 359 44 44
E-Mail: info@bern.diplo.de
Internet: www.bern.diplo.de
Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Otto-von-Bismarck-Allee 4a
10557 Berlin
Tel.: 030 390 40 00
Fax: 030 391 10 30
E-Mail: berlin@eda.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/berlin
Tourist Info
Schweiz Tourismus
Rossmarkt 23
60311 Frankfurt/M.
Tel.: 00800 100 200 29 (kostenlos)
Fax: 00800 100 200 31 (kostenlos)
E-Mail: info@myswitzerland.com
Internet: www.myswitzerland.com
Ferien
Aargau / Appenzell Ausserrhoden / Solothurn / Thurgau
Appenzell Innerrhoden (Oberegg) / Basel / Bern / Freiburg / Genf / Glarus / Graubünden / Luzern / Neuenburg / Nidwalden / Obwalden / Waadt / Wallis / Zug
Zürich
Feiertage
01.01. Neujahr
29.03.2024 Karfreitag
01.05. Tag der Arbeit
25.12. Weihnachten
01.04.2024 Ostermontag
09.05.2024 Christi Himmelfahrt
20.05.2024 Pfingstmontag
31.03.2024 Ostersonntag
19.05.2024 Pfingstsonntag
19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)
02.09. Berchtoldstag (regional unterschiedlich)
30.05.2024 Fronleichnam (regional unterschiedlich)
01.08. Nationalfeiertag
15.08. Mariä Himmelfahrt (regional unterschiedlich)
01.11. Allerheiligen (regional unterschiedlich)
08.12. Mariä Empfängnis (regional unterschiedlich)
26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)