Blick auf Fahnen europäischer Länder.

Schweiz

Titelfoto: stock.adobe.com/© Stefan Schurr

Inhalt:
Allgemeine Reiseinformationen

Kontinent: Europa

Hauptstadt: Bern

Fläche: 41.285 km²

Einwohnerzahl: 8.738.791

Kennzeichen: CH

Zeitverschiebung: Mitteleuropäische Zeit (MEZ) mit europäischer Sommerzeit

Sprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch

Netzspannung: 230 V, 50 Hz. Schukostecker passen nicht, Adapter erforderlich

Geld / Devisen

Währung: 1 Schweizer Franken (CHF) = 100 Rappen oder Centimes. Banknoten gibt es im Wert von 1.000, 500, 100, 50, 20 und 10 CHF. Münzen sind im Wert von 5, 2 und 1 CHF sowie 50, 20 , 10 und Rappen im Umlauf.

Kreditkarten: American Express, Master Card, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Geldautomaten: Bargeldabhebungen mit Girocard (Maestro oder V Pay) und Kreditkarten flächendeckend möglich.

Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken ist die Ein- oder Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung deklarationspflichtig.

Öffnungszeiten Banken

Mo-Fr 09:00-16.00/18:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Einreise:

Sie benötigen einen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Auch der vorläufige Reisepass oder Personalausweis werden anerkannt. In Liechtenstein (FL) gelten die gleichen Einreisebestimmungen. Die Schweiz wendet das Schengen-Abkommen an. Somit entfallen die Passkontrollen an der Grenze, nicht aber die Kontrolle des Warenverkehrs. 

Reisehinweise
Aktuelle Informationen über die politische Situation in Ihrem Urlaubsland erhalten Sie beim Auswärtigen Amt in Berlin. Tel.: 030 18 17 0, Fax: 030 18 17 34 02.
Internet: www.auswaertiges-amt.de

Hunde und Katzen benötigen einen EU-Heimtierausweis sowie einen Chip oder eine Tätowierung (weitere Informationen beim Tierarzt).


Rauchverbot: In der gesamten Schweiz ist das Rauchen in den meisten Restaurants und Bars sowie in geschlossenen öffentlichen Räumen und Schulen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Es sind jedoch Ausnahmen möglich. So können gastronomische Einrichtungen mit weniger als 80qm als Raucherlokale zugelassen werden. 15 der 20 Schweizer Kantone haben jedoch schärfere Regeln.

Klimainformationen

Nördlich der Alpen herrscht gemässigtes, meistens von ozeanischen Winden geprägtes, mitteleuropäisches Klima, südlich der Alpen ist es eher mediterran. Das Klima ist regional, bedingt durch die Höhenlage wie auch durch die geographische Lage, sehr unterschiedlich.

Verkehr

Allgemeine Informationen

Es genügen der Führerschein und der Fahrzeugschein. Das Mitführen der 'Grünen Versicherungskarte' wird empfohlen. Es besteht Haftpflichtversicherungszwang. Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht oder im Nummernschild enthalten sein.

Geschwindigkeitstabelle

  innerorts außerorts Schnellstraße Autobahn
PKW 50 80 100 120
Motorrad 50 80 100 120
Caravan 50 80 100 100
Wohnmobil 50 80 100 120
bis zu 35 t 50 80 100 120
ab 35 t 50 80 100 100

Info zu Geschwindigkeit

Pkw mit Anhänger dürfen maximal 80 km/h fahren.

Auf Schnellstraßen und in Tunnel mit nur einer Fahrspur sind 80 Km/h erlaubt.

Für Mopeds gelten inner- und außerorts 30 km/h.

Caravan bis max. 3,5 t hzGG und bauartbedingte Eignung des Anhängers, Zugfahrzeuges und Reifen, ansonsten gelten 80 km/h.

Auf dreispurigen Autobahnen darf der äusserste linke Fahrstreifen nur von Fahrzeugen benützt werden, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen dürfen.

Promillegrenze

0,5, Führerschein auf Probe 0,1

Alkohol am Steuer wird mit hohen Geldbußen belegt.

Verkehrsregeln

  • Kinder unter 12 Jahren und unter 1,50 Meter Körpergröße dürfen nur in einem ihrer Größe und Gewicht entsprechenden Kindersitz befördert werden.
  • Licht: Ganztägig Lichtpflicht. Das heißt, es muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Tagfahrleuchten sind bei guten Lichtverhältnissen ebenfalls zulässig.
  • Vorfahrt auf Bergstrassen hat das bergauffahrende Fahrzeug. Ausnahme: Postbusse, Busse und schwere LKW haben immer Vorfahrt!
  • Gespanne: Dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.
  • In der Schweiz sind die Autobahnen und wichtige Bundesstraßen gebührenpflichtig. Vignettenpflichtig sind Motorfahrzeuge, Wohnwagen und Anhänger aller Art bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t. Über 3,5 t ist eine Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
  • Zubehör: Pannendreieck, Verbandskasten.
  • Parken: gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind. Blau markierte Straßenränder bedeuten: Parken kostenlos mit Parkscheibe, weiße Zonen sind gebührenpflichtig (Parkscheinautomat), rote Zonen kostenfrei mit Parkscheibe bis 15 Stunden.
  • Anschnallpflicht: Personen über 7 Jahr müssen sich anschnallen. Kinder unter 7 Jahre können auf den Vordersitzen mit einer Rückhaltevorrichtung gesichert werden.
  • Autostraßen - mit grünen Tafeln signalisiert (wie Autobahn) - haben keine Richtungstrennung (mit Gegenverkehr), Benützung nur für Motorfahrzeuge mit einer Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h gestattet.
  • Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
  • GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion und andere Radarwarngeräte sind verboten. Die Geräte werden von der Polizei und Zollbehörde sichergestellt und es wird Anzeige erstattet. Dashcam aus Datenschutzgründen nicht empfohlen.
  • Keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer jedoch auf verschneiten Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, haftet bei einem Unfall in der Regel erheblich mit.
    Beim Verkehrszeichen „Schneeketten“ muss mit Schneeketten gefahren werden. Allradfahrzeuge benötigen dann auf allen Rädern Ketten!
  • Allgemein hohe Strafen bei Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, vor allem z.B. Alkoholverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, bis hin zu Haft oder Fahrzeugenteignung.
  • Das Bilden einer Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge ist verpflichtend; auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen in der Mitte, bei drei und mehr zwischen linkem und dem nebenliegenden. Auch die Anwendung des Reißverschlussverfahren ist vorgeschrieben, z.B. bei der Reduzierung von Fahrstreifen oder vor Baustellen. Fahrzeuge auf der weiterführenden Spur bleiben jedoch vorfahrtsberechtigt.
  • Wenn sich auf mehrspurigen Straßen stockender Verkehr oder Stau bildet, kann vorsichtig rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen bei normalem Verkehr bleibt verboten.

Zoll

Zolleinfuhr

Für folgende Waren gilt als Richtmenge:

250 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Personen über 17 Jahren), 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Alkoholgehalt,1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen über 17 Jahren). Geschenke und andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF, (ausgenommen alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur in o. a. Mengen abgabenfrei sind).

Strengere Mengenregelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter und Milchprodukte. Bei Durchreise dürfen Waren zum persönlichen Bedarf bis 5.000 CHF mitgeführt werden. Bestimmte Warengruppen, wie Alkohol oder Fleischwaren sind davon ausgeschlossen. Die Waren sind bei der Einreise ausdrücklich zur Durchfuhr anzumelden.

Einfuhr Reservekanister erlaubt

nein

Camping

Bei der Einreise mit einem Gespann gelten folgende Bestimmungen: Breite 2,55 m, Länge 12 m inkl. Anhänger – diese Maße gelten auch für das Befahren von Passstraßen. Zu beachten sind lokale Einschränkungen z.B. Bergstraßen, die nur für Fahrzeuge bis 2,3 m vorgesehen sind. Die Gesamtgespannmaße betragen: Breite 2,55 m, Länge 18,75 m,

Der Anhänger muss mit einer Auflaufbremse oder mit einer Bremse versehen sein, die vom Fahrersitz aus bedient werden kann, sofern das Gesamtgewicht des Anhängers das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Außerdem benötigen sowohl ungebremste als auch gebremste Anhänger eine Sicherheitsverbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil/Kabel/Kette oder Abreißleine). Diese muss zudem an einer speziellen Öse oder Haken am Zugfahrzeug befestigt sein. 

Bußgelder

Alkohol am Steuer: ab 465 Euro


Rotlichtverstoß: 190 Euro


Überholverstoß: ab 230 Euro


Parkverstoß: ab 30 Euro


Telefonieren am Steuer: 75 Euro


Warnweste nicht angelegt: --


Fahren ohne Licht: --


20 km/h zu schnell: ab 140 Euro


Über 50 km/h zu schnell: ab 690 Euro

Durchschnittliche Treibstoffpreise

Super: 1,87 €

Diesel: 1,98 €

letzte Aktualisierung 19.02.2025

Infrastruktur

  • Telefonieren von Deutschland aus:

    0041 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer.

  • Telefonieren nach Deutschland:

    0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

  • Telefon Polizei

    117/112

  • Telefon Rettung

    144 (oder über Polizei)/112

  • Telefon Feuerwehr

    118/112

Deutsche Botschaft

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland


Willadingweg 83


3006 Bern


Tel.: 031 359 41 11


Fax: 031 359 44 44


E-Mail: info@bern.diplo.de


Internet: www.bern.diplo.de


Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft


Otto-von-Bismarck-Allee 4a


10557 Berlin


Tel.: 030 390 40 00


Fax: 030 391 10 30


E-Mail: berlin@eda.admin.ch


Internet: www.eda.admin.ch/berlin

Tourist Info

Schweiz Tourismus


Rossmarkt 23


60311 Frankfurt/M.


Tel.: 00800 100 200 29 (kostenlos)


Fax: 00800 100 200 31 (kostenlos)


E-Mail: info@myswitzerland.com


Internet: www.myswitzerland.com

Ferien

 

Feiertage

01.01. Neujahr

29.03.2024 Karfreitag

01.05. Tag der Arbeit

25.12. Weihnachten

01.04.2024 Ostermontag

09.05.2024 Christi Himmelfahrt

20.05.2024 Pfingstmontag

31.03.2024 Ostersonntag

19.05.2024 Pfingstsonntag

19.03. St. Joseph (regional unterschiedlich)

02.09. Berchtoldstag (regional unterschiedlich)

30.05.2024 Fronleichnam (regional unterschiedlich)

01.08. Nationalfeiertag

15.08. Mariä Himmelfahrt (regional unterschiedlich)

01.11. Allerheiligen (regional unterschiedlich)

08.12. Mariä Empfängnis (regional unterschiedlich)

26.12. Stephanstag (regional unterschiedlich)