Autokauf: Neu oder gebraucht?
Die einen schwören auf Neuwagen, die anderen auf Gebrauchte. Welche allgemeinen Vor- und Nachteile Kaufinteressenten zu beachten haben, stellen wir Ihnen vor.
Eine häufig beim Autokauf auftretende Frage lautet: neu oder gebraucht? Preiswerte Neuwagen von Dacia und Mitsubishi gibt es für unter 10.000 Euro. Selbst konfiguriert, nahezu unberührt und mit Werksgarantie. In der 20.000-Euro-Klasse spielt sogar schon der neue Golf mit – wenngleich in Basisausstattung und mit dem kleinsten Motor. Wer sich lieber daran erfreut, dass der erste Wertverlust beim Kauf des Gebrauchten schon Geschichte ist und nicht auf einer Wunschfarbe besteht, der kann beim Vertrags- oder Gebrauchtwagenhändler hochwertig ausgestattete Alternativen mit Garantie finden.
Neben Automarke, Modell und Komfortausstattung gilt es bei der Auswahl allerdings auch auf Folgekosten, Wertverlust, Garantiebestimmungen, Sicherheitsausstattung und den Umweltaspekt zu achten.
Auswahl
Unter einem Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug zu verstehen, dessen Herstellung zum Zeitpunkt des Verkaufs noch keine zwölf Monate zurückliegt, das unverändert weitergebaut wird und keine standzeitbedingten Mängel aufweist. Wichtig: Ist ein Neufahrzeug nicht mehr modellaktuell, so darf es nach der Rechtsprechung nicht mehr als fabrikneu verkauft werden. Für EU-Fahrzeuge gilt grundsätzlich, dass sie nur dann als fabrikneue Fahrzeuge vermarktet werden dürfen, wenn alle Kriterien der Fabrikneuheit erfüllt sind. Als neuwertig dürfen nur Fahrzeuge bezeichnet werden, die nicht mehr fabrikneu und zudem ungebraucht sind. Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilt, werden Tages- und Kurzzulassungen häufig synonym verwendet. Tageszulassungen sind nicht auf einen Tag beschränkt, sollten unbenutzt sein, dürfen aber als fabrikneu oder gebraucht angeboten werden. Kurzzulassungen dürfen i. d. R. bis zu 30 Tage alt sein. Der Begriff Vorführwagen sagt laut Rechtsprechung nichts über das Alter des Fahrzeugs aus. Manche Hersteller verpflichten den Autohandel dazu, diese Fahrzeuge erst nach sechs Monaten in den Verkauf bringen zu dürfen. Bei einem Jahreswagen handelt es sich um einen Gebrauchtwagen aus erster Hand, der i. d. R. von einem Werksangehörigen ein Jahr ab der Erstzulassung gefahren worden ist. Gebrauchtwagen sind zugelassene Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt worden sind. Zudem Mietwagen, sowie Firmen- und Dienstwagen ohne Zulassung.
Garantie
Beim Neuwagenkauf geben Hersteller kostenfrei eine Neuwagengarantie. Die Laufzeiten liegen meist zwischen zwei und
sieben Jahren, mit oder ohne Kilometerbeschränkung, und mit Lack- bzw. Durchrostungsgarantie. Vorausgesetzt, der Wagen wird nach den Herstellervorgaben gewartet. Anders verhält es sich bei der Gebrauchtwagengarantie vom Händler. Diese ist i. d. R. gegen Aufpreis erhältlich und für zwölf Monate oder länger gültig. Der Garantieumfang ist verschieden, Verschleißteile nicht enthalten. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
Unterhaltskosten
Neben den Anschaffungskosten sollte der Käufer auch die Folgekosten eines Fahrzeugs beachten. Dazu gehören Finanzierung, Leasing, Kraftstoff, Wartung, Reifen, Reparaturen (preisliche Unterschiede zwischen Vertrags- und freien Werkstätten), Hauptuntersuchung, Kfz-Versicherung (abhängig von Typklasse und Ausstattung des Fahrzeugs sowie Alter, Unfallrisiko und Region des Versicherungsnehmers) sowie die Kfz-Steuer. Achtung: Seit 1. Januar 2021 ist die Kfz-Steuer für Neuwagen mit höherem Spritverbrauch aufgrund einer geänderten Bemessungsgrundlage gestiegen. Die Besteuerung der bis zum 31.12.2020 erstzugelassenen Fahrzeuge ändert sich dadurch nicht.
Wertverlust
Der größte Geldvernichter im Laufe eines Autolebens ist der Wertverlust. Das gilt besonders für Neuwagen, die im ersten Jahr rund 25 Prozent an Wert verlieren können. Vier bis fünf Jahre alte Autos sind für rund 50 Prozent unter dem Neupreis zu haben. Wertmindernde Faktoren sind Alter, Kilometerstand, fehlende Sonderausstattung, technischer Zustand, ungewöhnliche Lackierung, keine gültige Hauptuntersuchung, hohe Halterzahl, Unfallschäden, Kratzer und Mängel, abgefahrene Reifen und fehlerhafte Bremsen. Auch Marke und Modell spielen eine große Rolle. Deutsche Fabrikate verlieren aufgrund hoher Nachfrage i. d. R. weniger schnell an Wert.
ARCD-Mitglieder können den Wert ihres Pkw kostenlos telefonisch (098 41/409 500) oder online abfragen:
www.arcd.de/autobewertung
Sicherheitsausstattung
Viele Fahrerassistenzsysteme dienen der Sicherheit und müssen verpflichtend in Neuwagen eingebaut sein. Dazu gehören beispielsweise ABS (seit 2004), Bremsassistent (seit 2011) sowie seit 2014 ESP und das Reifendruckkontrollsystem (RDKS). Ab 2022 sind in der EU in neu entwickelten Pkw zusätzlich Notbrems- und Spurhalteassistenten, intelligente Geschwindigkeitsassistenten, eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre, Müdigkeitserkennung, ein Notbremslicht, ein Antikollisionssystem beim Rückwärtsfahren und ein Unfalldatenspeicher (ohne die Erfassung von Zeit-, Datums- und Ortsangaben) gesetzlich vorgeschrieben. Einige dieser Systeme finden sich schon heute in Neu- und Gebrauchtwagen.
Komfortausstattung
Moderne Fahrzeuge bieten in der Regel eine Fülle an Annehmlichkeiten. Sonderausstattungen dienen nicht nur dem Komfort, sondern erhöhen auch meist den Wiederverkaufswert. Laut DAT bevorzugen Neuwagenkäufer Klimaanlage/Klimaautomatik, Sport-/Leder- und Multifunktionslenkrad, Tempomat, Einparkhilfe sowie eine Telefon-Freisprecheinrichtung. Weniger gefragt sind optikrelevante Merkmale wie Alufelgen oder Metallic-Lackierung. Ähnlich verhält es sich bei Gebrauchtwagenkäufern: Fast niemand will auf Radio, Zentralverriegelung oder eine Klimatisierung verzichten. Tempomat, Sitzheizung und eine festverbaute Freisprecheinrichtung stehen ebenfalls hoch im Kurs. Unwichtiger sind Standheizung, Sportsitze, Schiebedach oder ein Head-up-Display.
Abgas/Umwelt
Dass sparsame Fahrzeuge nicht immer umweltfreundlich sein müssen, hat uns der Dieselskandal gelehrt. Seit 1. Januar 2021 müssen alle neu zugelassenen Pkw die Abgasnorm Euro6d-ISC-FCM erfüllen. Sie ist eine von vielen 6d-Evolutionsstufen, wie etwa auch Euro6d und Euro6d-TEMP. Wer ungehindert durch Fahrverbotszonen einiger Innenstädte kommen möchte, sollte mindestens einen Benziner mit Euro3- (ab 2000) oder einen Diesel mit Euro6-Abgasnorm (ab 2014) kaufen. Langstreckenfahrer sparen aufgrund des niedrigen Verbrauchs mit einem Diesel-motor am meisten. Benziner und Hybride punkten auf mittleren Strecken. Je nach Biogas-Beimischung fahren Erdgasfahrzeuge sogar annähernd klimaneutral. Und reine Elektrofahrzeuge eignen sich momentan vorwiegend für kürzere Strecken.
Wartung/Reparaturen
Neuwagen verursachen in den ersten beiden Jahren nur einen geringen Wartungsaufwand, wie die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) errechnet hat. Mit 129 Euro (brutto) lagen die durchschnittlichen Wartungskosten pro Pkw im Jahr 2020 deutlich niedriger als etwa bei Fahrzeugen mit einem Alter von zwei bis vier Jahren (390 Euro). In den Folgejahren bleiben die Wartungskosten auf einem gleichbleibenden Niveau. Ähnlich verhält es sich beim Reparaturaufwand: Mit durchschnittlich 60 Euro pro Pkw und Reparatur belasten junge Gebrauchte (bis zu vier Jahre) den Geldbeutel nur wenig. Die Kosten für Verschleißteile und mechanische Beanspruchungen schlagen insbesondere bei alten Fahrzeugen (zehn Jahre und älter) zu Buche. Durchschnittlich sind dann 234 Euro pro Reparatur und Pkw zu zahlen.
Beispiel: Wo bekomme ich am meisten Auto fürs Geld?
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