21.07.2024 Wolfgang Sievernich

Neuwagen müssen 2024 über weitere Assistenzsysteme verfügen

Die Europäische Union (EU) will die Zahl der im Straßenverkehr getöteten Menschen bis zum Jahr 2030 halbieren und bis 2050 nahezu auf null senken. Da menschliches Versagen Unfallursache Nummer eins ist, sollen deshalb noch mehr Fahrerassistenzsysteme im Auto Gefahren frühzeitiger erkennen, schwere Verletzungen verhindern und Menschenleben retten. Zum Stichtag 7. Juli 2024 müssen alle Neuwagen EU-weit serienmäßig über zusätzliche Fahrerassistenzsysteme verfügen. Für neu homologierte Fahrzeuge gelten diese Regelungen bereits seit dem 6. Juli 2022.


Foto: Dräger

Alkohol-Wegfahrsperre

Die sogenannte „Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre“ müssen nun alle Neuwagen an Bord haben. Diese ermöglicht künftig jederzeit den Einbau einer alkoholsensitiven Wegfahrsperre, die den Motor erst nach bestandenem Atemtest startet.
 

Foto: VDP

Blackbox/Unfalldatenspeicher

Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet wie eine Blackbox im Flugzeug Daten auf, die im Falle eines Unfalls bei der Aufklärung helfen können.

Foto: Volkswagen

Geschwindigkeitsassistent

Das „Intelligent Speed Assistance-System“ (ISA) soll die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen unterstützen, indem es Autofahrer akustisch warnt oder abbremst, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten.

Foto: Bosch

Müdigkeitswarner

Der Müdigkeitswarner oder Aufmerksamkeitsassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das das Lenkverhalten des Fahrers analysiert und Augenbewegungen, Blickrichtung oder Blinzeln registriert. Erkennt das System, dass der Fahrer müde ist, wird er visuell, akustisch oder haptisch mithilfe von Vibrationen gewarnt.

Foto: Bosch

Rückfahrassistent

Beim Rückwärtsfahren erkennt das Assistenzsystem Hindernisse, Passanten und Radfahrer und übermittelt dem Fahrer eine Warnung.

 

Foto: Volkswagen

Notfall-Spurhalteassistent

Der aktive Notfall-Spurhalteassistent erkennt mindestens zwischen 70 und 130 km/h, ob der Pkw unbeabsichtigt die eigene Fahrspur verlässt. Mit einer korrigierenden Lenkunterstützung wird der Wagen dann in die Fahrspur zurückgeleitet. Droht ein Verlassen der Fahrbahn, greift das System auch ein, sofern die Straße über Fahrbahnmarkierungen verfügt.
 

Foto: Mercedes-Benz

Notbremslicht

Wird das Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit ab 50 km/h stark abgebremst, leuchten alle Rückleuchten auf. Die Bremslichter blinken in schneller Folge, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen. Wenn das Fahrzeug zum Stillstand kommt, schaltet sich die Warnblinkanlage ein und das Bremslicht leuchtet dauerhaft.

 

Foto: Volkswagen

Notbremsassistent

Unaufmerksamkeit kostet wichtige Meter Bremsweg. Aus verschiedenen Sensorsignalen ermittelt der Notbremsassistent Geschwindigkeit und Distanz zu vorausfahrenden Autos oder Hindernissen wie Fußgängern oder Radfahrern. Wird der erforderliche Sicherheitsabstand unterschritten, bremst das Fahrzeug selbstständig ab, eventuell sogar bis zum Stillstand.


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