06.04.2023 Jessica Blank

Das verkehrssichere Kinderfahrrad

Spätestens wenn Kinder ab acht Jahren offiziell auf Straßen oder Radwegen Fahrrad fahren ­dürfen, muss auch das Velo verkehrssicher sein.


Foto:Simone Eber/Grafik: ARCD

Für Kinderfahrräder gelten – wie für Erwachsenenräder auch – die Regeln der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO §§ 63 bis 67). ­Kleinere Kinder sind häufig noch mit sogenannten Spielrädern unterwegs, die diese Vor­schriften nicht erfüllen müssen – dafür dürfen sie nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Von acht bis zehn Jahren können Kinder wahlweise Gehweg oder Straße und Radweg nutzen (StVO § 2 Abs. 5). Unsere Grafik zeigt, wie das Fahrrad ­ausgerüstet sein sollte – übrigens auch das von Jugendlichen und Erwachsenen.