11.09.2023 Pressedienst Fahrrad / Thomas Schreiner

Warum Pedelec-Tuning kein Kavaliersdelikt ist

Was früher das frisierte Mofa, ist heute das getunte Elektrorad: illegal, mitunter gefährlich und oftmals bagatellisiert. Eine höhere Maximalgeschwindigkeit hat auch bei Elektrorädern rechtliche Konsequenzen.


Die maximale Geschwindigkeit der Antriebsunterstützung bei Pedelecs liegt bei 25 km/h. Danach regelt das System ab und schnelleres Fahren ist einzig durch Muskelkraft möglich. So manche liebäugeln deshalb, dem Elektrorad einfach ein paar Stundenkilometer mehr zu geben – und finden im Internet leicht Möglichkeiten. Tuning-Anbieter werben damit, eine Motorunterstützung bis zu 70 km/h möglich zu machen. In Deutschland sollen rund fünf bis zehn Prozent der Pedelecs getunt sein, sagen verschiedene Schätzungen von Polizei und anderen Experten.

Tuning ist ein Rechtsverstoß

Was anfänglich nach mehr Spaß klingt, führt schnell in die Illegalität. Das Tuning von Pedelecs ist nämlich ein Rechtsverstoß, wenn das Rad anschließend im Straßenverkehr benutzt wird. Ist der Motor beim Pedelec so manipuliert, dass er über 25 km/h hinaus unterstützt, handelt es sich aus rechtlicher Sicht nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kleinkraftrad – also einen anderen Fahrzeugtypen. Das getunte Gefährt benötigt beispielsweise eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung und darf nicht mehr auf Radwegen fahren. Außerdem wird ein Führerschein der Klasse AM benötigt und es besteht Helmpflicht.

Wird man ohne die entsprechenden Nachweise im öffentlichen Verkehr erwischt, drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und zivilrechtliche Konsequenzen wie etwa die Haftung für Personenschäden bei Unfällen. Auch der ARCD-Fahrradschutzbrief deckt ein solches Gefährt nicht mehr ab.

 

Legale Kraftkur: Bei manchen Antrieben können Fachleute erlaubterweise das Drehmoment erhöhen. Die maximale Unterstützungsgeschwindigkeit beeinflusst das jedoch nicht. Foto: www.fit-ebike.com/pd-f

Stärkerer Verschleiß, weniger Sicherheit

Getunte Elektroräder sind im Straßenverkehr nicht zulässig. Das steht auch auf den Internetseiten, die Tuning-Kits, etwa in Form von Tuning-Dongles oder auch Chip-Tuning, anbieten. Der Verkauf solcher Sets ist zwar legal, solange der Anbieter darauf hinweist, dass getunte Räder nur auf Privatgelände und nicht im Straßenverkehr gefahren werden dürfen. Doch in der Folge können Schäden am Rad entstehen, denn verschiedene Bauteile werden durch die gesteigerte Leistung stärker beansprucht und können schneller verschleißen. Viele Komponenten an Pedelecs, wie zum Beispiel Bremsen, sind auf eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgelegt. Manipulationen zum Erreichen einer höheren Geschwindigkeit stellen für alle ein Sicherheitsrisiko dar. Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung erlöschen durch das Tuning ebenfalls.

Um Tuning zu verhindern, trat 2019 die europäische Norm EN 15194:2017 für elektromotorisch unterstützte Räder (EPAC) in Kraft. Darin enthalten ist ein Kapitel, das sich mit dem „Verhindern des unbefugten Zugriffs auf den Motor“ beschäftigt. Antriebsherstellern werden dabei Regelungen ermöglicht, um ein Tuning zu verhindern oder auch festzustellen, ob Tuning am Motor stattfand.

 

Titelfoto: www.pd-f.de/Luka Gorjup


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