27.12.2022 Von Thomas Schreiner

Plus-Punkte für Ihre Sicherheit

Bei der 26. Hauptversammlung im Oktober 2022 hat der ARCD neue und gezielt optimierte Schutzbriefbedingungen beschlossen. Seit 1. Januar 2023 sind diese Neuerungen für alle Clubmitglieder gültig.

 


Optimierungen beim ARCD-Schutzbrief

  • Deutliche Verbesserungen wurden bei der Leistung Krankenrücktransport erzielt, die im Notfall auf Reisen greift. Ein solcher Transport kann nun ärztlicherseits angeordnet werden, wenn er medizinisch vertretbar und medizinisch sinnvoll ist.
  • Dass der ARCD Pannen- und Abschlepphilfe auch vor der Haustür leistet, ist bekannt. Jetzt neu übernimmt der Club ohne die sogenannte 50-Kilometer-Klausel auch im Nahbereich Kosten für Kurzfahrten nach Fahrzeugausfall, für Fahrzeugöffnung mit auf 120 Euro erhöhter Kostenbeteiligung und für Hilfe bei Falschbetankung). Pannenhilfe leistet der ARCD auch bei einem unverschuldet entleerten Akku eines Elektrofahrzeugs.
  • Tritt ein Schadenfall in mehr als 50 Kilometern Entfernung (Luftlinie) ein, wurde die Kostenerstattung für zusätzliche Fahrten nach Fahrzeugausfall von 30 auf 50 Euro angehoben. Sogar verdoppelt hat sich die Kostenübernahme für einen Mietwagen zur Heimreise aus dem Ausland, wenn dies aufgrund eines Fahrzeugausfalls nötig ist (im Ausland eigene Kreditkarte erforderlich). Erstattet werden jetzt bis zu 1.000 Euro in diesem Fall. Außerdem übernimmt der ARCD für seine Mitglieder im In- und Ausland die Notdienstgebühren für die Herausgabe von Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten von Anmietstationen in voller Höhe.
  • Für eigene Fahrräder hat der ARCD beginnend mit dem 1. Januar 2023 den Geltungsbereich des Schutzbriefs auf ganz Europa und die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers erweitert. Damit ist der geografisch durch den Schutzbrief abgedeckte Bereich für eigene Fahrräder und Kraftfahrzeuge identisch. Außerdem sind seitdem auch dreirädrige Fahrräder sowie Fahrradanhänger bis zu 50 Kilogramm Zuladungslast abgesichert.

Wichtig zu wissen: Beide Schutzbriefe (ARCD-Schutzbrief und ARCD-Fahrradschutzbrief) sind immer Bestandteil jeder Mitgliedschaft – ohne Zusatzkosten. Clubmitglieder müssen also nichts weiter tun.


Der ARCD leistet mit seiner Pannenhilfe auch dann, wenn ein Clubmitglied mit seinem E-Auto aufgrund eines unverschuldet entladenen Antriebsakkus liegen bleibt.Foto: stock.adobe.com/© ZETHA_WORK

Neue Mitgliedsbeiträge ab 2023

Viele Jahre lang konnte der ARCD-Mitgliedsbeitrag erfreulicherweise konstant gehalten werden. Um auch weiterhin für die Clubmitglieder leistungsstark zu sein, hat die Hauptversammlung des ARCD Ende Oktober 2022 die Mitgliedsbeiträge ab 2023 maßvoll angepasst. Für die Vollmitgliedschaft beläuft sich der Jahresbeitrag ab dem Stichtag 1. Januar 2023 nun auf 89,90 Euro. Partner-Mitglieder mit eigenem, auf ihren Namen zugelassenem Fahrzeug zahlen ab diesem Datum lediglich 34,90 Euro im Jahr, ebenso wie Schüler, Auszubildende, Studierende und Bundesfreiwilligendienstleistende. Bis Ende 2022 blieben die bisherigen Tarife ganze fünf Jahre lang unverändert. Die neuen Beiträge ab 2023 sollen auch für die folgenden Jahre die notwendige Stabilität und Planungssicherheit schaffen, damit der ARCD selbst in unsicheren Zeiten immer verlässlich für seine Mitglieder da sein kann.


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