03.03.2023 Thomas Schreiner

 

Ablaufdatum für Führerschein

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In der Europäischen Union müssen alte und auch aktuelle Führerscheine innerhalb eines bestimmten Zeitrasters bis spätestens 19. Januar 2033 ersetzt werden (ausführliche Infos finden Sie hier). Etliche neue Dokumente wurden bereits ausgestellt. Sie zeigen auf der Vorderseite unter Ziffer 4b nun ein Ablaufdatum, das vielfach für Irritationen sorgt. Dieses Datum weist lediglich auf das Ende einer 15-Jahres-Frist hin, bis zu dem der Führerschein erneut umgetauscht werden muss. Dabei handelt es sich um eine reine Formsache, um die im Dokument enthaltenen Daten auf Aktualität zu prüfen. Die Fahrerlaubnis selbst muss nicht erneuert werden, die Pkw- und Motorradklassen gelten weiter. Es fällt keine Fahrprüfung und auch kein Gesundheitscheck an. Lediglich für Berufskraftfahrer gelten abweichende Vorschriften.


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