20.07.2024 Elfriede Munsch/SP-X

 

Gasprüfungspflicht in Freizeitfahrzeugen

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Die Flüssiggasanlagen in Reisemobilen und Wohnwagen müssen wieder alle zwei Jahre geprüft werden. Mit dem neuen Paragraf 60 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wird die Gasprüfung („G 607“-Prüfung) Teil der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wie der Deutsche Verband Flüssiggas (DFVG) mitteilt. 

Zum Hintergrund: Im Januar 2020 wurde die Überprüfung der Gasanlage im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgesetzt, im April 2022 die Pflicht dazu aus der entsprechenden Richtlinie gestrichen. Der Check der Gasanlage erfolgt unabhängig von der HU und kann von anerkannt Sachkundigen durchgeführt werden. Der Check ist nicht nur turnusmäßig Pflicht, er muss auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen erfolgen. 

Liegt bislang keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese nachzuholen. 

Bußgelder werden für die Missachtung der Prüfpflicht fällig und sind nach der Länge der Fristüberschreitung (15 bis 60 Euro) gestaffelt.


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