Dem Winterdienst sicher begegnen
Wenn der Winter richtig Einzug bei uns hält, werden auch die Räumfahrzeuge wieder im Einsatz sein. Sie sorgen dafür, dass die Straßen möglichst schnee- und eisfrei bleiben. Bei der Begegnung mit einem Schneepflug oder Streufahrzeug sorgen ein paar Verhaltensregeln für mehr Sicherheit.
Der wichtigste Grundsatz lautet: Das Räumfahrzeug im Einsatz nicht überholen, denn gerade vor ihm kann gefährliche Schnee- oder Eisglätte herrschen. Wer hinter dem Fahrzeug herfährt, muss unbedingt genügend Abstand lassen. Andernsfalls kann ein Gemisch aus Splitt, Salz- und Eispartikeln auf dem eigenen Fahrzeug landen, den Lack beschädigen und die Scheibe unnötig verschmutzen. Dass hinter dem Räumfahrzeug keine Glätte mehr herrscht, ist ein gefährlicher Trugschluss. Bis das aufgebrachte Salz oder die Sole wirken, kann es etwas dauern. Auf Autobahnen oder Schnellstraßen ist außerdem mit mehreren Räumfahrzeugen zu rechnen, denn sie fahren hier häufig im Verbund. Überholen macht deshalb noch weniger Sinn.
Kollision mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen vermeiden
Räumfahrzeuge dürfen laut § 35 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO) „auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert“. Deshalb dürfen Schneepflüge auch auf Autobahnen fahren, ohne die Mindestgeschwindigkeit zu erreichen. Wenn Räum- und Streufahrzeuge entgegenkommen, heißt es Ruhe bewahren, die Geschwindigkeit verringern und möglichst rechts fahren, um eine Kollision zu verhindern. Ein Auffahrunfall durch nachfolgende Fahrzeuge lässt sich vermeiden, wenn nicht plötzlich oder ruckartig gebremst wird.
Mit Bedacht parken
Beim Parken sollten Verkehrsteilnehmer darauf achten, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass genug Platz für das Durchkommen der Räumfahrzeuge vorhanden ist. Denn es passiert immer wieder, dass der Winterdienst vor allem in den frühen Morgenstunden wegen parkender Autos seine Arbeit nicht verrichten kann – sowohl auf dem Gehweg als auch auf der Fahrbahn. Dort ist eine Fahrspurbreite von mindestens drei Metern, besser noch 3,50 Metern nötig.