Was Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen bedeuten
Auf der Rückseite des (neuen) EU-Führerscheins befinden sich zahlreiche Informationen. Teilweise sind diese durch Schlüsselzahlen codiert. Welche Kraftfahrzeuge man lenken darf, besagen die Fahrerlaubnisklassen. Wir dechiffrieren die wichtigsten Klassen und Codes.
Führerscheinklassen |
17 Führerscheinklassen – offiziell: Fahrerlaubnisklassen – sind auf dem neuen EU-Führerschein abgedruckt. Wer seine Prüfung bereits vor 1999 abgelegt hat und im Besitz eines alten Führerscheins ist oder war, kennt noch die Benennungen mit Ziffern. Nun werden die Klassen mit Buchstaben gekennzeichnet.
B-Klassen
Die Führerscheinklasse, die wohl am häufigsten eingetragen ist: B.
- Damit dürfen Inhaber Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg fahren, die nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer transportieren dürfen.
- Ein Anhänger darf bis maximal 750 kg mitgeführt werden oder mit mehr als 750 kg, wenn die Kombination aus Anhänger und Zugfahrzeug 3.500 kg nicht überschreitet.
- Ist der Fahrer mindestens 21 Jahre alt, darf er im Inland auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW mit dieser Führerscheinklasse führen.
B96 und B196:
Keine eigenen Führerscheinklassen sind B96 und B196.
- B96 erlaubt das Fahren eines Pkw mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg.
- B196 berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) der Klasse A1.
Klasse BE:
- Wer einen Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Fahrzeug der Klasse B ziehen möchte, benötigt die Fahrerlaubnisklasse BE.
Klasse B1:
Zwar stehen 17 Klassen auf der Rückseite des EU-Führerscheins, doch laut deutscher Fahrerlaubnisverordnung (FeV) können hierzulande nur 16 erworben werden. Die Spalte mit der Klasse B1 wird also frei bleiben, wenn die Führerscheinprüfung in Deutschland abgelegt wurde. Aus Gründen der Einheitlichkeit innerhalb der EU ist die Klasse B1 trotzdem abgedruckt.
- Erwerben können diese zum Beispiel italienische oder französische Bürger, die damit ein vierrädriges Kraftfahrzeug bis zu 400 bzw. 550 kg bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer maximalen Leistung von 15 kW bewegen wollen.
- Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren.
- Der Führerschein berechtigt zum Beispiel zum Führen von Quads. In Deutschland dürfen Quads mit der Klasse B gefahren werden.
A-Klassen
Klasse AM:
- Um ein leichtes zweirädriges Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und nicht mehr als 50 cm3 Hubraum (oder einem Elektromotor mit Nenndauerleistung bis zu 4 kW) fahren zu dürfen, muss die Fahrerlaubnisklasse AM vorliegen.
- Diese befugt auch zum Führen von dreirädrigen Krafträdern und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen bis maximal 45 km/h.
Klasse A1:
- Mit der Klasse A1 dürfen Besitzer Krafträder (auch mit Beiwagen) mit nicht mehr als 125 cm3 Hubraum, maximal 11 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg fahren.
- Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, 50 cm3 Hubraum, maximal 45 km/h und bis zu 15 kW Leistung fallen darunter.
Klasse A2:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist, und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg bedürfen der Führerscheinklasse A2.
Klasse A:
- Für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm3 Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h benötigen Biker die Klasse A.
- Mit dieser dürfen sie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW, symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 cm3, über 45 km/h und über 15 kW fahren.
Autofahrer, die ihren Führerschein schon vor vielen Jahren gemacht haben, dürfen oft unter anderem Fahrzeuge der Klassen C (Lkw) und D (Bus) fahren.
C-Klassen
Klasse C1:
- Wer einen Führerschein der Klasse C1 besitzt, darf Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg führen, die zur Beförderung von maximal acht Personen plus Fahrer gebaut und ausgelegt sind.
- Ein Anhänger darf bis 750 kg mitgeführt werden.
Klasse C1E:
- Mit der Klasse C1E dürfen Fahrer ein Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg bewegen.
- Alternativ kann damit auch ein Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit der gleichen Gewichtsbegrenzung gefahren werden.
Klasse C:
- Kraftfahrzeuge (außer Klasse AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die acht Personen plus Fahrer transportieren dürfen, bedürfen einer Fahrerlaubnis der Klasse C.
- Damit darf auch ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg mitgeführt werden.
Klasse CE:
- Will man die Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg führen, wird die Führerscheinklasse CE benötigt.
Übrigens: Im Inland berechtigen die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE oder C1E auch zum Führen von Kraftomnibussen (auch mit Anhänger) – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse, aber nur ohne Fahrgäste und lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs.
D-Klassen
Klasse D1:
- Für den Transport von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrer dürfen Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit der Fahrerlaubnisklasse D1 bewegt werden.
- Diese Fahrzeuge dürfen nicht länger als acht Meter sein und ein Anhänger darf nicht mehr als 750 kg wiegen.
Klasse D1E:
- Soll ein Anhänger mit mehr Gewicht als 750 kg mit einem Fahrzeug der Klasse D1 bewegt werden, wird die Führerscheinklasse D1E benötigt.
Klasse D:
- Wer einen Führerschein der Klasse D besitzt, darf Fahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) lenken, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrer gebaut und ausgelegt sind.
- Ein Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 750 kg nicht überschreiten.
Klasse DE:
- Für ein Zugfahrzeug der Klasse D kombiniert mit einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse benötigt der Fahrer die Klasse DE.
L-Klasse
- Wer Zugmaschinen führen möchte, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten, benötigt die Führerscheinklasse L.
- Dazu gehören auch Kombinationen dieser Fahrzeuge mit Anhängern, die nicht schneller als 25 km/h gefahren werden dürfen sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
T-Klasse
- Mit der nationalen Fahrerlaubnisklasse T darf der Führerscheininhaber Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h fahren.
- Unter die Klasse T fallen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhängern).
Keine Prüfbescheinigungspflicht
- Keine Führerscheinprüfung ablegen müssen Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen, die unter anderem nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h fahren.
- Die Nenndauerleistung darf nicht mehr als 500 Watt betragen oder nicht mehr als 1.400 Watt, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalancierung verwendet werden.
- Das Fahrzeug darf höchstens zwei Meter lang, 1,40 hoch und 0,7 Meter breit sein und maximal 55 kg ohne Fahrer wiegen.
- Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Schlüsselzahlen |
In der Spalte 12 finden sich auf der Rückseite des neuen EU-Führerscheins die Schlüsselzahlen, die der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse zugeordnet sind. Schlüsselzahlen, die für alle gelten, stehen unter 12 unten links.
Die häufigste dort ist die Nummer 01, die für „Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz“ steht. Hier finden Sie weitere Informationen hierzu.
Grundsätzlich gilt: Schlüsselzahlen der Europäischen Union sind zweistellig, alle dreistelligen sind nur auf nationaler Ebene gültig.
Beispiele besonderer Schlüsselzahlen
Häufige Eintragungen betreffen Veränderungen am Fahrzeug, um beispielsweise ein Handicap zu kompensieren wie
- „mit dem Knie betätigter Gashebel“ (25.05) oder
- „Fußlenkung“ (40.09).
Bei anderen darf der Führerscheininhaber
- „nur ein bestimmtes Fahrzeug fahren“ (51).
Es gibt aber auch Eintragungen wie
- „Fahren ohne Beifahrer“ (63),
- „Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt“ (67),
- „Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre . . .“ (69) oder
- „nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“ (78).
Neben diesen Sonderfällen gibt es bei den nationalen Schlüsselzahlen auch welche, die relativ häufig vorkommen bei Führerscheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
- So dürfen Fahrer mit dem Code 171 bei der Klasse C1 auch Kraftfahrzeuge der Klasse D bis 7.500 kg führen, jedoch ohne Fahrgäste.
- Die Nummer 184 steht für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren und die damit verbundenen Auflagen.
- Mit der Schlüsselzahl 104 muss der Fahrer ein gültiges ärztliches Attest mitführen.
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