18.11.2024 Jessica Blank

Rechtliche Unterstützung für Reisende durch Schlichtungsstelle

Flug annulliert? Zug verspätet? Gepäck beschädigt? Leider passieren auf Reisen auch oft unvorhergesehene Situationen. Wenn die betreffenden Unternehmen nicht oder nicht zufriedenstellend auf eine Beschwerde des Kunden antworten, kann die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. helfen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.


Was ist die Schlichtungsstelle?

Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist ein unabhängiger, neutraler Verein, der auf den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen arbeitet und nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von der Bundesregierung offiziell anerkannt ist. Die Schlichterinnen und Schlichter verfügen über Expertise in den Bereichen Fahrgast-Passagier- und Reiserecht und ­haben die Befähigung zum Richteramt. 

Was kostet eine Schlichtung?

Eine Schlichtung ist kostenlos. Reisende müssen keine Bearbeitungsgebühren, Erfolgshonorare oder Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Verbraucher erhalten im Rahmen der Schlichtung die ihnen rechtlich zustehende Forderung in voller Höhe. Finanziert wird das Ganze durch den Trägerverein, in dem über 300 Verkehrs- und Reiseunternehmen Mitglied sind. 

Welche Voraussetzungen gibt es für den Antrag?

1. Der Grund der Beschwerde ist bzw. war nicht schon ­Gegenstand eines Schlichtungs- und Gerichtsverfahrens. 

2. Das zu beklagende Unternehmen muss Mitglied im ­Trägerverein der Schlichtungsstelle sein. 

3. Die Beschwerde wurde dem Unternehmen bereits zugestellt und dieses hatte angemessen Zeit zu antworten (maximal zwei Monate). 

Wie läuft das Verfahren ab?

Ein Schlichtungsantrag kann online gestellt werden, wenn das Unternehmen nicht auf die Beschwerde reagiert hat oder die Antwort nicht zufriedenstellend war. Anschließend wird die ­formale Zulässigkeit sowie die Rechts- und Sachlage überprüft. Beide Parteien erhalten eine schriftliche Schlichtungsempfehlung mit leicht verständlichen Erläuterungen der Ergebnisse der rechtlichen Prüfung. Wenn Reisende und Unternehmen ­zustimmen, ist die Empfehlung rechtlich verbindlich – wie bei einem (Vergleichs-) Vertrag. 

Wie lange dauert eine Schlichtung?

Wenn alle notwendigen Informationen vorliegen, sollte das Verfahren in der Regel innerhalb von drei Monaten oder weniger abgeschlossen sein. In komplizierteren Fällen kann es auch mal länger dauern. 

Wo findet man weitere Informationen?

Auf der Website www.schlichtung-reise-und-verkehr.de gibt es viele Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung, zum Team der Schlichtungsstelle, zum Trägerverein und zu den darin beteiligten Unternehmen. Dort findet man auch Beispiele von Beschwerdegründen sowie übliche Entschädigungssätze. Auch zum Thema Fahrgast-, Passagier- und Reiserecht kann man sich informieren.

Titelfoto: stock.adobe.com/© VRD


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