Was Autofahrer für die Silvesternacht wissen sollten
Zehn, neun, acht, sieben ... Wenn der Countdown heruntergezählt und das neue Jahr mit Böllerschüssen, Feuerwerksraketen und reichlich Sekt begrüßt wird, warten einige Herausforderungen auf Autofahrer. Der ARCD gibt Sicherheits-Tipps für die Silvesternacht.
Mancherorts werden Autos in der Silvesternacht mit Böllern, Wunderkerzen oder Raketen regelrecht bombardiert. Wer sein Auto sicher in einer Garage oder einem Carport parken kann, hat Glück.
Steht eine solche Unterstellmöglichkeit nicht zur Verfügung, müssen die Sorgen jedoch nicht allzu groß sein. Legales Feuerwerk verursacht bei richtiger Anwendung in der Regel kaum größere Schäden. Ausgeschlossen sind Beschädigungen dennoch nicht. Wer also keinen Unterstand auf einem eigenen Grundstück hat, sollte als Alternative eine ruhige Nebenstraße zum Parken suchen. Belebte Straßen und Plätze sollten möglichst gemieden werden. Etwas geschützter stehen Autos unter Bäumen, denn die Äste bremsen herabfallende Raketen- und Böller-Reste ab.
Schäden durch Raketen und Böller
Wenn Raketen aus kurzer Entfernung auf Autos geschossen werden, können diese jedoch durchaus Brand- und Schmauchspuren auf dem Lack und Dellen im Blech hinterlassen oder Scheiben zum Bersten bringen. Keinesfalls sollten Feiernde das Auto als Ablage zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern benutzen, denn dabei können ebenfalls Schäden entstehen.
Im günstigen Fall lassen sich schwarz-braune Verfärbungen meist mit einer Autowäsche und einer Lackpolitur entfernen. Kleinere Schäden können Autobesitzer mit einem Lackstift beheben, bei stärkeren Beschädigungen muss allerdings häufig in einer Werkstatt nachlackiert werden. Auch bei Dellen, Brandlöchern in Kunststoffteilen und Sprüngen in Scheiben hilft nur der Gang zum Fachmann – und das kann schnell teuer werden.
Wer zahlt im Schadenfall?
Leider ist in vielen Fällen der „Absender“ der Feuerwerkskörper und damit der Verursacher unbekannt, obwohl dieser eigentlich für den Schaden aufkommen muss. Bei Unachtsamkeit leistet unter Umständen dessen private Haftpflichtversicherung.
Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, springt die eigene Kaskoversicherung ein. Wie der ARCD-Versicherungspartner SIGNAL IDUNA informiert, werden Fahrzeugbrände – verursacht durch Pyrotechnik – durch die Teil- und Vollkaskoversicherung ersetzt. Da die Teil- in der Vollkaskoversicherung enthalten ist, bleibt die Schadenfreiheitsklasse laut SIGNAL IDUNA im Leistungsfall unverändert. Anders sieht es bei Lack- und Karosserieschäden aus – beispielsweise infolge von Feuerwerk und Vandalismus. Hier springt die Vollkasko ein, wodurch aber die Schadenfreiheitsklasse sinkt und damit meist der Versicherungsbeitrag steigt, so der ARCD-Versicherungspartner.
Der ARCD rät Betroffenen, sich innerhalb einer Woche bei ihrer Versicherung zu melden, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Vorsichtige Fahrt durch die Silvesternacht
Beim Jahreswechsel müssen Autofahrer außerdem immer mit alkoholisierten Menschen rechnen, die plötzlich auf die Straße und vor das Auto laufen können. Vor dem Fahrzeug explodierende Feuerwerkskörper können zusätzlich die Sicht vernebeln. Gerade in Wohngegenden sollte man deshalb besonders aufmerksam fahren und bremsbereit sein.
Und natürlich ist zu Silvester mit verstärkten Polizeikontrollen zu rechnen. Wer sich in dieser Nacht ans Steuer setzt, sollte daher – wie auch sonst immer – nüchtern sein und Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 griffbereit haben.
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