Autofahrer sollten überflutete Straßen besser meiden
Sintflutartiger Regen, steigende Pegelstände, reißende Flüsse und Bäche: Immer wieder sehen wir dabei Autos, die durch überschwemmte Straßen fahren. Obwohl es sich in Notsituationen manchmal nicht vermeiden lässt, empfiehlt der ARCD Autofahrern, überflutete Bereiche aus Sicherheitsgründen besser weiträumig zu umfahren. Denn selbst wer glaubt, sich auszukennen, ist sich oft der Gefälle und Senken einer Straße nicht bewusst.
Wenn es sich gar nicht vermeiden lässt, sollten Autofahrer vor dem Durchqueren unbedingt auf die Höhe des Wasserstands achten. Grob abschätzen lässt sich dieser anhand von Verkehrszeichen, Begrenzungspfählen oder anderen Pkw. Keinesfalls sollte mit Schwung ins Wasser gefahren werden, sondern nur mit Schrittgeschwindigkeit, und auch dann ist es wichtig, abrupte Fahrmanöver zu vermeiden. Reicht der Wasserstand bis zur Radnabe des Wagens, sind in der Regel kaum technische Schwierigkeiten zu erwarten. Bei einer tief montierten Abgasanlage könnte es aber bereits kritisch werden. Läuft diese mit Wasser voll, können Schäden am Katalysator entstehen. Ein Austausch kostet oft mehrere tausend Euro. Wachsam sollten Autofahrer sein, wenn Wasser über den Schweller in den Fahrzeuginnenraum strömt. Dann sind neben Schmutzablagerungen auch Ausfälle der Elektrik zu erwarten.
Da die Tiefe und die Strömungsgeschwindigkeit bei Hochwasser schwer zu beurteilen sind, besteht immer die Gefahr, dass Fahrzeuge bei der Durchfahrt mitgerissen werden oder stecken bleiben. Taucht das Auto zu tief ein, kann Wasser in den Ansaugtrakt des Motors eindringen und einen Motorschaden verursachen.
Vorsichtsmaßnahmen betreffen alle Verkehrsteilnehmer
Aber nicht nur Autofahrern sei vom Durchqueren überfluteter Straßen dringendst abgeraten, auch Motorrad- und Radfahrer sowie Fußgänger sind in Gefahr. Die Strömung kann schon bei kleineren Überflutungen stark genug sein, um etwa ein Rad umzuwerfen oder Fußgänger von den Beinen zu reißen. Unter der Wasseroberfläche sind Felsbrocken, Äste, herausgedrückte Kanaldeckel und Straßengräben nahezu unsichtbar.
Versicherer darf Leistung verweigern
Da Überschwemmungen und Hochwasser als Elementarereignisse gelten, sind Schäden am Auto meist von der Kfz-Teilkaskoversicherung gedeckt. Doch aufgepasst: Wer in eine offensichtlich überschwemmte Straße fährt und Defekte billigend in Kauf nimmt, handelt fahrlässig. Der Versicherer darf dann seine Leistung kürzen oder verweigern. Dies gilt auch, wenn Autos trotz Hochwasserwarnung im Gefahrenbereich abgestellt werden.
ARCD-Mitglieder, deren Reiseverlauf übrigens durch eine Naturkatastrophe wie ein Hochwasser gestört wurde, können sich anfallende Reisemehrkosten vom ARCD ersetzen lassen.
Titelfoto: picture alliance/Sven Simon