20.11.2024 Thomas Schreiner

Winterreifenpflicht in Europa: Flickenteppich bei Eis und Schnee

In Deutschland gilt für Pkw die situative Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, und die Reifenflanke muss das Schneeflockensymbol tragen. Was aber ist zu beachten, sobald man über die Grenze ins benachbarte Ausland fährt? Wir haben Tipps.


Belgien

Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten können an Antriebsrädern montiert werden, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern. Die Schnee- oder Eisdecke muss dann geschlossen sein.

Dänemark 

Keine generelle Winterreifenpflicht. Machen die Straßenverhältnisse es notwendig, können Schneeketten an den Antriebsrädern montiert werden. Spikereifen (auf allen vier Rädern) sind zwischen dem 1. November und dem 15. April erlaubt.

Frankreich 

Winterreifen sowie eine Mitführpflicht für Schneeketten können bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch Schilder vorgeschrieben werden. Auch eine Pflicht zur Montage von Schneeketten auf den Rädern der Antriebsachse kann durch Schilder angeordnet werden. Vom 1. November bis 31. März des Folgejahres besteht Winterreifenpflicht für Bergregionen in den Alpen, Pyrenäen, Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv und auf Korsika. Es empfiehlt sich vor der Reise ein Blick auf die Website der jeweiligen Präfektur oder des zuständigen Straßenverkehrsamts.

Luxemburg 

Winterreifen müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte) auf dem Fahrzeug montiert sein. Die Regelung ist damit vergleichbar zu der in Deutschland.

Niederlande

Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten können an Antriebsrädern montiert werden, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern.

Österreich 

Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht im Winter. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Schneematsch, auf schneebedeckten oder auch vereisten Fahrbahnen, müssen jedoch Winterreifen oder Schneeketten montiert sein. Winterreifen müssen im Bedarfsfall an allen Rädern angebracht sein; anstelle von Winterreifen können auch Schneeketten an den Antriebsrädern verwendet werden, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Eis oder Schnee bedeckt ist. Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern aufweisen. Die Regelungen zur witterungsabhängigen Winterreifenpflicht gelten vom 1. November bis 15. April des Folgejahres. Anhänger fallen nicht unter die Winterreifen-Ausrüstungspflicht.

Polen

Keine generelle Winterreifenpflicht. Schneeketten können an Antriebsrädern montiert werden, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern.

Schweiz 

Keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte es jedoch wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommen, können Geldbußen drohen. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung. Eine Schneekettenpflicht kann durch Schilder angeordnet werden.

Tschechien 

Vom 1. November bis 31. März des folgenden Jahres besteht Winterreifenpflicht. Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen oder bei Temperaturen unter vier Grad Celsius auf allen Achsen mit Winterreifen ausgestattet sein. Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufgezogen haben. Die Mindestprofiltiefe liegt bei Pkw bis 3,5 Tonnen bei vier Millimetern und bei schwereren Fahrzeugen bei sechs Millimetern.
 

Winterreifenpflicht in Europa

Noch mehr Informationen zur Winterreifenpflicht auch in weiteren europäischen Ländern und Empfehlungen zum Fahren bei Eis und Schnee finden Sie in der ARCD-Broschüre „Wintertipps“.
 

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Titelfoto: stock.adobe.com/© Iakov Kalinin