Bauernglatteis: Vorsicht Rutschgefahr!
Bauernglatteis nennt der Volksmund die verschmutzten Fahrbahnen, die landwirtschaftliche Traktoren und Maschinen insbesondere in der Erntezeit auf unseren Straßen hinterlassen können. Wieso der schmierige Straßenbelag die Verkehrssicherheit gefährden kann und welche Pflichten Landwirte erfüllen müssen, haben wir hinterfragt.
Im Herbst ist es wieder so weit – die Erntezeit. Auf den Straßen haben Auto- und Motorradfahrer dann vermehrt mit langsamen Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen zu rechnen. Je nach Höchstgeschwindigkeit und Zulassung fahren diese auf der Straße in der Regel in Geschwindigkeitsbereichen zwischen 20 und 60 Kilometern pro Stunde. Auto- und Motorradfahrer sollten deshalb auf die Differenzgeschwindigkeit achten, um rechtzeitig vor den langsameren Fahrzeugen abbremsen zu können.
Mit einem gelben Rundumlicht zur Warnung dürfen übrigens nur Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge wie etwa Rübenroder und Maishäcksler oder breiter und langer Ladung ausgerüstet sein. Ansonsten darf die Blinkleuchte nur auf Arbeits- oder Unfallstellen oder sehr langsame Fahrzeuge hinweisen. Der Einsatz auf Traktoren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Bei der Mais- und Rübenernte zwischen September und November sollten die Verkehrsteilnehmer zudem auf verschmutzte Fahrbahnen in Höhe der An- und Abfahrtswege von Feldern und Äckern achten. Bei feuchtem Wetter kann sich der liegen gebliebene Schmutz in einen gefährlichen Schmierfilm verwandeln – im Volksmund auch Bauernglatteis genannt. Beim Bremsen oder in Kurven besteht die Gefahr, dass das Fahrzeug ausbricht oder sich der Bremsweg verlängert.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet, Straßen zu beschmutzen, zu benetzen und Gegenstände liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden könnte. Aus diesem Grund sind Bauern verpflichtet, die Reifen von Traktoren sowie landwirtschaftliches Gerät vor dem Verlassen des Feldes zu säubern. „Treten beispielsweise bei der Maisernte Ladungsverluste auf und wird die Straße durch anhaftende Erde verschmutzt, so kann dies bedeuten, dass die Straße nach jedem Abfuhrgespann zu fegen ist“, sagt ein Sprecher des Deutschen Bauernverbands. Zeichnen sich Verschmutzungen bereits im Vorfeld ab, seien Landwirte ferner verpflichtet, mit behördlich zugelassenen Gefahrenschildern vor diesen Zonen zu warnen. Das Aufstellen von Warndreiecken oder selbst gemalten Schildern reiche dagegen nicht aus.
Transport per Lkw
Statt per Traktor ist in den vergangenen Jahren vermehrt der Transport landwirtschaftlicher Produkte per Lkw zu beobachten. Diese sind schneller, dürfen auf der Autobahn fahren, ermöglichen eine höhere Tonnage und sollen Staus durch ellenlange Traktor-Kolonnen vor weiterverarbeitenden Betrieben wie beispielsweise Zuckerrübenfabriken verhindern helfen. Und da Lkw einfachheitshalber gleich vom Feldrand aus beladen werden können, bleibt auch die Fahrbahn sauberer.
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