Die ARCD-Partnermitgliedschaft
Eine ARCD-Partnermitgliedschaft ist dann sinnvoll, wenn auf Sie als Partner eines ARCD-Vollmitgliedes ein eigenes Fahrzeug zugelassen ist. Denn nur dann genießen Sie umfänglichen Schutz und profitieren darüber hinaus von den zusätzlichen Clubleistungen des ARCD.
Eine Partnermitgliedschaft kann nur in Kombination mit einer (bestehenden) Vollmitgliedschaft abgeschlossen werden. Ihr Ehe- oder Lebenspartner muss mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft wohnen, also dieselbe Meldeadresse besitzen.
Die Partnermitgliedschaft kann hier abgeschlossen werden.
Der jährliche ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 34,90 EUR – bei vollem Leistungsumfang.
Ihre Leistungen auf einen Blick:
Pannen-, Unfall- und Abschlepphilfe in Europa und den außereuropäischen Mittelmeer-Anrainerstaaten
für Sie, Mitreisende und für berechtigte Nutzer eines auf Sie zugelassenen Fahrzeugs
- Bergung von Fahrzeug und Fahrer1
- Mietwagen bis zu sieben Tage, max. 60 Euro/Tag1
- Übernachtung bis zu 3 Nächte, max. 90 Euro/Person/Tag1
ARCD-Fahrradschutzbrief
Automatisch und kostenfrei in Ihrer Mitgliedschaft enthalten.
Hier erhalten Sie eine ausführliche Übersicht aller Leistungen des ARCD-Fahrradschutzbriefes
Versicherungsschutz auf Reisen
für Sie sowie den in ehelicher oder häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner und Ihre minderjährigen Kinder
- Krankenrücktransport aus dem Ausland1
- Kostenlose Vermittlung deutschsprachiger Ärzte1
Finanzielle Unterstützung durch die ARCD-Clubhilfe
bei unverschuldetem Schaden durch:
- Marderbiss
- Glasbruch
- Schmorschaden
- Tier-/Wildschaden
- Unfallhilfe
- Schaden aus Unfallflucht
- Demonstrationsschaden
- Parkschaden
ARCD-Urlaubspaket
einmal jährlich kostenlos zu Ihrer Wunsch-Urlaubsdestination
Weitere touristische Leistungen
- Schneeketten-Miet-Service4
- Kinder-Flugzeug-Gurt4
- Vignetten-Service4
- Touristische Beratung
Mitgliederbonus bei Reisebuchung
bei Buchung im ARCD Reisebüro3 erhalten Mitglieder 3% Rabatt auf nahezu alle Reiseleistungen5
Technische Beratung
bei allen Fragen rund um Ihre Mobilität
Volle Leistung mit Partner-Nachlass: 34,90 Euro/Jahr
Die ARCD-Partnermitgliedschaft kann nur in Kombination mit einer Vollmitgliedschaft abgeschlossen werden.
Entweder gemeinsam mit einer neuen Vollmitgliedschaft
Neue ARCD-Vollmitgliedschaft mit Partnermitgliedschaft beantragen
oder zu einer bereits bestehenden Vollmitgliedschaft
ARCD-Partnermitgliedschaft zu einer bestehenden Vollmitgliedschaft beantragen
Übrigens: Auch Ihre bereits selbst Auto fahrenden Kinder können in den Genuss der vollen ARCD-Leistung zum günstigen Beitrag kommen. Denn für Schüler, Auszubildende und Studierende bis zum 27. Lebensjahr bieten wir die ARCD-Mitgliedschaft für junge Leute.
Es gelten für alle Leistungen die Bedingungen des ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023) und des ARCD-Fahrradschutzbriefs (ZAF 01.01.2023). Diese können Sie hier einsehen.
- 1 Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Schutzbrief ergeben sich aus den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Auto- und Reiseschutzbrief (AVAR 01.01.2023)" der ADLER Versicherung AG, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund. Der ARCD hat zugunsten seiner Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherer abgeschlossen. Mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft im ARCD werden Sie in den Schutzbereich des Gruppenversicherungsvertrages einbezogen. Versicherungsnehmer ist der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland, vertreten durch die Auto & Reise GmbH, Bad Windsheim.
- 2 Die Rechte und Pflichten aus der ARCD-Clubhilfe ergeben sich aus den Clubhilfe-Richtlinien. Stand: 01.01.2014
- 3 Der ARCD-Mitgliederbonus bei Reisebuchung wird nach Reiseende durch den ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland, Oberntiefer Straße 20, 91438 Bad Windsheim, gewährt und ausbezahlt.
- 4 Mit der ARCD-Mitgliedschaft erwächst das Recht auf Zubuchung dieser optionalen Leistung gegen gesondertes Entgelt.
- 5 Ausgenommen AIDA-Kreuzfahrten/-Buchungen und gegebenenfalls weitere Angebote