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ARCD-Schutzbrief: immer inklusive

Der Volksmund sagt es: Wenn einer eine Reise tut, dann will er was erleben. Gemeint sind damit freilich positive Erfahrungen. Doch schnell kann der Reiseverlauf eine unerwünschte Wendung nehmen. Damit Sie dann nicht auf sich allein gestellt sind, gibt es den umfangreichen ARCD-Schutzbrief.

Ein Anruf in der rund um die Uhr, sieben Tage die Woche besetzten ARCD-Notrufzentrale genügt und schon ist Hilfe unterwegs. An allen Orte in Deutschland, Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist

Von den Leistungen des ARCD-Schutzbriefs profitieren übrigens nicht nur Sie als Mitglied persönlich. Pannen- und Unfallhilfe genießen alle Fahrzeuge, die auf Sie zugelassen sind – unabhängig davon, wer diese fährt. Personenbezogene Hilfe wird für Sie als Mitglied, Ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre minderjährigen Kinder gewährt.

Der ARCD-Schutzbrief umfasst Pannen- und Unfallhilfe für alle auf Sie zugelassenen, privat genutzten Pkw inklusive einem mitgeführten, einachsigen Wohnwagen, Reisegepäck- oder Bootsanhänger.  Hilfe leisten wir auch, wenn Ihr Wohnmobil streikt – und dieses bauartbedingt max. 3,2 m hoch, 2,55 m breit, 8 m lang und 7,5 t schwer ist. Im ARCD-Schutzbrief inklusive sind außerdem auf Sie zugelassene Motorräder und Roller mit amtlichem Kennzeichen sowie Mopeds und Roller mit mehr als 50 ccm, max. 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h, sowie alle Fahrzeuge, die das Mitglied im privaten Gebrauch fährt.
 

Fairster Kfz-Schutzbriefanbieter – Bestnoten für den ARCD

FOCUS-MONEY hat eine umfassende Bewertung der Kfz-Schutzbriefanbieter durchgeführt, um herauszufinden, welcher Anbieter ein faires Angebot bietet und am besten in den Bereichen Kommunikation und Information abschneidet. Dabei wurden verschiedene Kriterien aus Sicht der Kunden bewertet, darunter der Leistungsumfang, die Kundenberatung, die Kundenkommunikation, die Schadenregulierung, der Kundenservice und das Preis-Leistungs-Verhältnis. Insgesamt flossen mehr als 3.600 Urteile in die Studie ein.

Der ARCD wurde als "Fairster Kfz-Schutzbriefanbieter" ausgezeichnet und erhielt in allen sechs getesteten Kategorien die Bewertung "Sehr gut". Dies ist nicht nur auf das umfangreiche Leistungsspektrum zurückzuführen, sondern auch auf eine vorbildliche Kundenkommunikation, die sich durch die Verlässlichkeit der gegebenen Versprechen auszeichnet. Darüber hinaus wurde die Schadenregulierung des ARCD als besonders fair bewertet, dank einer hervorragenden Erreichbarkeit der Notrufzentrale, schneller Hilfe am Pannenort und einer unkomplizierten Schadenregulierung.

Mit diesem Ergebnis sind wir in den vergangenen fünf Jahren durchgängig in der Jahresbestenliste der Fairsten Kfz-Schutzbriefanbieter vertreten.
 

Die Leistungen des Schutzbriefs umfassen


Soforthilfe bei Panne und Unfall

Wenn ein Unfall Ihre Reise stoppt oder eine Panne das Weiterkommen behindert, ist schnelle Hilfe nötig. Ein enges, zuverlässiges Partner-Netzwerk garantiert bestmögliche Unterstützung – in Deutschland, Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Hilfeleistung bei Pannen oder Unfall

Soforthilfe (Pannenhilfe)

Unter Pannenhilfe ist der Versuch zu verstehen, Ihr liegengebliebenes Fahrzeug an Ort und Stelle wieder fahrbereit zu machen. Hierfür übernimmt der ARCD die Kosten ebenso wie für vom Pannenhelfer mitgeführte Kleinteile. Autobatterien und Reifen sind keine Kleinteile. Darüber hinaus sind Reparaturkosten, die in einer Werkstatt anfallen, ebenfalls nicht inbegriffen.

Wird die Pannenhilfe nicht über den ARCD beauftragt, sondern selbst organisiert, erstatten wir Ihnen die Kosten bis zu 100 Euro.

Abschlepphilfe

Kann Ihr durch Panne oder Unfall ausgefallenes Fahrzeug nicht an Ort und Stelle wieder fahrbereit gemacht werden, lassen wir auf Kosten des ARCD in die nächste Fachwerkstatt oder zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung schleppen. Dies übernimmt ein von uns beauftragter Partner-Betrieb. Allein in Deutschland umfasst unser Netzwerk dazu über 1.000 Pannenhelfer.

Findet die Abschlepphilfe nicht durch den ARCD statt oder haben Sie diese selbst beauftragt, erstatten wir Ihnen die Kosten bis zu 150 EUR.

 

Bergung

Falls ein durch den ARCD-Schutzbrief abgesichertes Fahrzeug von der Straße abkommt, übernimmt der ARCD die Kosten der Bergung, einschließlich Reisegepäck und Ladung. 


Personenbezogene Hilfe

Auch auf Reisen können gesundheitliche Probleme oder andere Schicksalsschläge auftreten. Dann steht der ARCD an Ihrer Seite – unabhängig davon, mit welchem Verkehrsmittel Sie oder andere abgesicherte Personen unterwegs sind.

Abgesichert sind Sie als Mitglied – außerdem Ihr im Haushalt lebender Ehe- /Lebenspartner sowie Ihre minderjährige Kinder, die mit Ihnen im Haushalt leben. Voraussetzung ist, dass sich der Notfall mindestens 50 Kilometer Luftlinie vom Wohnsitz der versicherten Person ereignet. Sind Sie mit einem über Ihre ARCD-Mitgliedschaft abgesicherten Fahrzeug unterwegs, werden personenbezogene Hilfeleistungen auch für alle übrigen Fahrzeuginsassen gewährt.

Personenbezogene Hilfeleistungen

Krankenrücktransport

Auch auf Reisen drohen Krankheiten und Verletzungen, beispielsweise durch einen Unfall.
Werden Sie oder eine mitversicherte Person verletzt oder krank und am Schadenort oder in dessen Nähe ist eine ordnungsgemäße Heilbehandlung nicht gewährleistet, helfen wir beim Krankenrücktransport. Wir übernehmen die Organisation und die Kosten des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports. Hierüber entscheidet ein von uns beauftragter Arzt in Absprache mit dem behandelnden Arzt vor Ort. 

Rückholung von Kindern

Können auf einer Reise alle durch die ARCD-Mitgliedschaft abgesicherten Personen nicht mehr für minderjährige mitreisende Kinder sorgen, hilft der ARCD. Wir organisieren dann eine Begleitperson, die die Kinder abholt und zum Wohnort zurück bringt. Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen, bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienfluges (Economy-Class) und Taxikosten bis zu 50 Euro. 

Ausfall des Fahrers

Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass man sich nicht hinter das Steuer setzen kann. Besonders problematisch wird es, wenn beispielsweise der Fahrer wegen Krankheit oder Verletzung auf weiten Reisen ausfällt. In solchen Fällen hilft der ARCD. Wenn der Fahrer länger als drei Tage ausfällt und kein anderer Insasse das Fahrzeug zurückfahren kann, kümmern wir uns um die Fahrzeugabholung per Sammeltransport oder die Überführung auf eigener Achse durch Einsatz eines Ersatzfahrers.

Wenn Sie die Rückholung des Fahrzeugs selbst organisieren, erstatten wir die anfallenden Kosten bis zu 0,40 Euro pro Kilometer Entfernung zum Wohnort (einfache Fahrt). Für Übernachtungskosten der Insassen in der Zeit bis zum Eintreffen des Ersatzfahreres erstatten wir bis zu 90 Euro pro Person und Nacht für bis zu drei Nächte.

Vorzeitiger Reiseabbruch

Müssen Sie als ARCD-Mitglied eine Auslandsreise abbrechen, weil ein Mitreisender oder ein naher Verwandter verstirbt oder lebensbedrohlich erkrankt, übernehmen wir die zusätzlich anfallenden Fahrtkosten für die außerplanmäßige Rückreise nach Hause bis zu 3.000 Euro.

Bitte beachten Sie, dass diese Leistung nur für Personen mit eigener Mitgliedschaft gewährt wird. Zur Absicherung von Ehe- oder Lebenspartnern sowie Kindern sind weitere Mitgliedschaften oder eine Reiseabbruchversicherung notwendig. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell. Rufen Sie uns an: 0 98 41 / 4 09 250.

Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt

Man hat es nicht immer selbst in der Hand. Krankheit oder Unfall schlagen plötzlich zu – auch auf Reisen. Können Sie Ihre Rückreise zum Wohnort nicht planmäßig antreten, übernehmen wir den Fahrkosten-Mehrpreis gegenüber der ursprünglich geplanten Rückfahrt. Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs (Economy Class) und Taxikosten bis zu 50 Euro. 

Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Müssen Sie, oder eine mitversicherte Person, wegen einer Erkrankung oder einem Unfall gesucht, gerettet oder geborgen werden, übernehmen wir hierfür die Kosten bis zu 3.000 Euro.


Wiederherstellung von Mobilität

Falls Ihr Fahrzeug nach Unfall oder Panne über 50 Kilometer (Luftlinie) von zu Hause entfernt nicht gleich wieder fahrbereit gemacht werden kann, bleiben Sie nicht auf sich allein gestellt. Ihr ARCD organisiert nötige Übernachtungen oder die Weiterreise.

Hilfeleistungen zur Wiederherstellung Ihrer Mobilität

Mietwagen

Kann Ihr Fahrzeug nicht am selben Tag wieder fahrbereit gemacht werden, organisieren wir auf Wunsch für Sie einen Mietwagen. Die Kosten von bis zu 60 Euro pro Tag übernimmt der ARCD für die Dauer der Reparatur und maximal 7 Tage. Bei Schadenfällen im Ausland erstatten wir für die Rückfahrt zum Wohnort bis zu 1.000 Euro. Auch für eine geringere Anzahl von Miettagen.

Übernachtung

Kann Ihr Fahrzeug nicht gleich wieder fahrbereit gemacht werden und nehmen Sie keinen Mietwagen in Anspruch, übernehmen wir die Kosten für notwendige Übernachtungen. Der ARCD erstattet Ihnen in diesem Fall pro Person und Nacht 90 Euro – für bis zu 3 Übernachtungen.

Wenn Sie unseren Weiter- und Rückfahrt-Service in Anspruch nehmen, tragen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht bis 90 Euro pro Person.

Bahnfahrt

Dauert es länger als einen Tag, bis Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit ist, können Sie alternativ zu einem Mietwagen auch mit der Bahn zu Ihrem Zielort weiter oder nach Hause zurückfahren. Der ARCD erstattet Ihnen die Kosten der Bahnfahrt 1. Klasse sowie Taxikosten bis 50 Euro. Falls der Schadenort mehr als 1.200 Bahnkilometer von Ihrem Wohnort liegt, bezahlen wir Ihnen die Kosten eines Fluges in der Economy-Klasse. Nach der Reparatur können Sie Ihr Fahrzeug dann in Ruhe abholen.

Fahrzeug-Rücktransport

Kann die Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeugs innerhalb von drei Werktagen nicht wiederhergestellt werden und es liegt kein Totalschaden vor, sorgen wir für den Transport des Fahrzeugs in eine Werkstatt an Ihrem Wohnort.

Fahrzeug-Unterstellung

Sorgen Panne oder Unfall dafür, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, dann muss es untergestellt werden. Ihr ARCD trägt hierfür die Kosten – für bis zu 2 Wochen. Unabhängig davon, ob Sie auf Wiederherstellung der Fahrbereitschaft warten, auf Rücktransport, Verzollung oder Verschrottung.


Hilfe im Ausland

Was in Deutschland eine Kleinigkeit darstellt, kann im Ausland schnell zu einer großen Herausforderung werden. Hier hilft der ARCD und organisiert beispielsweise Ersatzteile, Medikamente oder den Rücktransport Ihres Fahrzeugs. Auslandshilfe bietet der ARCD seinen Mitgliedern überall in Europa. Auch auf den Kanarischen Inseln, Madeira und in den Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Hilfe bei Notlagen im Ausland

Fahrzeug-Rücktransport

Kann Ihr Fahrzeug nach einem Schaden im Ausland nicht innerhalb von 3 Werktagen wieder fahrbereit gemacht werden und ist kein Totalschaden eingetreten, so sorgen wir für den Transport Ihres Fahrzeugs zu einer Werkstatt an Ihrem Heimatort.

Muss Ihr Fahrzeug im Ausland verschrottet werden, übernehmen wir hierfür die Kosten. Muss das Fahrzeug in Folge der Verschrottung verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die anfallenden Verfahrensgebühren.

Ersatzteilversand

Ein flächendeckendes Netz gut ausgestatteter Fachwerkstätten und eine hervorragende Logistik sorgen in Deutschland dafür, dass niemand über die Verfügbarkeit von Kfz-Ersatzteilen nachdenken muss. Im Ausland kann dies jedoch ganz anders aussehen. Deshalb unterstützen wir ARCD-Mitglieder, wenn diese international unterwegs sind. Werden zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Pkw Ersatzteile benötigt, die am Schadenort nicht zu beschaffen sind, besorgen wir diese Teile und senden Ihnen diese nach. Kosten für Organisation und Fracht übernehmen wir, Sie zahlen lediglich das Ersatzteil selbst.

Fahrzeugverzollung und Fahrzeugverschrottung

Wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder wegen eines Diebstahls im Ausland verzollt werden muss, helfen wir bei der Verzollung. Wir tragen die Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern.
Wenn das Fahrzeug verschrottet wird, übernehmen wir die Kosten der Verschrottung.

Rückfahrt nach Krankenhausaufenthalt

Man hat es nicht immer selbst in der Hand. Krankheit oder Unfall schlagen plötzlich zu – auch auf Reisen. Können Sie Ihre Rückreise zum Wohnort nicht planmäßig antreten, übernehmen wir den Fahrkosten-Mehrpreis gegenüber der ursprünglich geplanten Rückfahrt. Die Kosten erstatten wir bei einfacher Entfernung unter 1.200 Bahnkilometern bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse einschließlich Zuschlägen. Bei größerer Entfernung bis zur Höhe der Kosten eines Linienflugs (Economy Class) und Taxikosten bis zu 50 Euro. 

Medizinische Betreuung

Erkranken Sie oder eine mitversicherte Person auf einer Auslandsreise, hilft Ihnen die ARCD-Notrufzentrale, den richtigen Arzt zu finden. Wenn nötig, stellen wir auch die Verbindung zwischen Ihrem Hausarzt und dem ausländischen Krankenhaus oder Arzt her. Auf Wunsch benachrichtigen wir auch Ihre Angehörigen oder Ihren Arbeitgeber.

Sind Sie auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen und können diese im Ausland nicht beschafft werden, so hilft die ARCD-Notrufzentrale ebenfalls. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt besorgen wir die benötigten Arzneimittel und senden sie Ihnen zu. Organisation und Versand sind für Sie kostenlos, Sie zahlen lediglich die Kosten für die Medikamente.

Vorzeitiger Reiseabbruch

Wir sorgen für Ihre außerplanmäßige Rückreise, wenn Sie sich im Ausland aufhalten und mehr als 50 km von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt sind, wenn:

  • Ein Mitreisender oder naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist.
  • Sie finanziell erheblich geschädigt wurden.

Zusätzlich übernehmen wir Mehraufwendungen bis zu 3.000 Euro je Schadenfall für Fahrtkosten, die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehen.


Falschbetankung, Fahrzeugöffnung und besondere Notfälle

Geraten Sie auf einer Reise in eine besondere Notlage, zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen zu vermeiden, dann veranlassen wir die erforderlichen Maßnahmen und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 500 Euro je Schadenfall.
Wir helfen darüber hinaus bei Fahrzeugöffnung oder leisten Hilfe bei Falschbetankung. 

Hilfe bei besonderen Notfällen

Falschbetankung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug versehentlich mit dem falschen Kraftstoff betankt haben, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächstgelegenen Fachwerkstatt oder  zu einem gewünschten Ort in gleicher Entfernung und übernehmen die dafür entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.

Fahrzeugöffnung

Wenn der Schlüssel versehentlich im Fahrzeug eingeschlossen wurde, organisieren wir die Öffnung bzw. das Abschleppen des Fahrzeugs und übernehmen hierfür die Kosten bis zu 120 Euro.

Finanzielle Nothilfe

Bedroht eine nicht anderweitig abgedeckte Notlage im Ausland Ihre Gesundheit oder Ihr Vermögen in erheblichem Maße, veranlassen wir erforderliche Hilfe. Dabei übernehmen wir die Kosten von bis zu 500 Euro je Schadenfall.

Kosten für schlecht oder nicht erfüllte Verträge, die Sie abgeschlossen haben, werden nicht erstattet. Dies gilt auch für Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten.

Hilfe bei Naturkatastrophen

Wird Ihr Reiseverlauf durch eine Naturkatastrophe gestört, so übernimmt der ARCD die entstehenden Reisemehrkosten bis zur Höhe der Bahnkosten. Falls der Schadenort mehr als 1.200 Bahnkilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist, erstatten wir die Flugkosten (Economy Class). Zusätzlich werden bis zu 50 Euro Taxikosten und außerplanmäßige Verpflegungs- und Übernachtungskosten (Übernachtung bis 90 Euro pro Tag/Person, max. 3 Tage) ersetzt. Als Naturkatastrophen zählen beispielsweise Lawinenabgänge oder Erdbeben.

Müssen Sie Ihr Fahrzeug aufgrund einer behördlichen Anordnung im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe zurücklassen, sorgen wir für die Rückholung an Ihren Wohnort.


Leistungsübersicht des ARCD-Schutzbriefs im Detail

Es gelten für alle Leistungen die Bedingungen des ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023) bzw. die Zusatzbedingungen für den ARCD-Fahrradschutzbrief (ZAF 01.01.2023). Diese können Sie hier einsehen: Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung

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